
Frankreichs umfassendes Dekret 2026-454 – veröffentlicht am 6. Juni, in Kraft tretend am 16. Juli 2026 – reformiert den Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile (CESEDA), um das nationale Recht an den 2024 verabschiedeten Europäischen Migrations- und Asylpakt anzupassen. Der Text führt einheitliche Grenzkontrollverfahren, neue Fristen für Asylentscheidungen und eine erweiterte biometrische Eurodac-Datenbank ein und verändert damit grundlegend die Compliance-Anforderungen für Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen.
Wesentliche Änderungen für die Geschäftsmobilität umfassen eine verpflichtende „Vulnerabilitätsprüfung vor der Einreise“ an den Außengrenzen sowie eine Verkürzung der maximalen Verfahrensdauer für offensichtlich unbegründete Anträge von 26 auf 15 Tage. Unternehmen, die Mitarbeiter im Rahmen von innerbetrieblichen Versetzungen entsenden, müssen deren Arbeitsverträge mindestens 48 Stunden vor der Schengen-Einreise in ein zentrales Portal hochladen; bei Nichtbeachtung wird im neuen IT-Grenzüberwachungssystem automatisch ein „Unzulässigkeits“-Vermerk gesetzt.
Das Dekret vereinfacht zudem die Familienzusammenführungsregeln: Ehepartner und Kinder erhalten eine einheitliche digitale Aufenthaltserlaubnis, die in allen französischen Präfekturen gilt und wiederholte lokale Termine überflüssig macht. Im Gegenzug werden Rückkehranordnungen verschärft – Arbeitgeber, die illegale Aufenthalte erleichtern, drohen Bußgelder von bis zu 60.000 Euro (vorher 30.000 Euro) pro unerlaubt beschäftigtem Arbeitnehmer.
Für Personal- und Global-Mobility-Teams ist die größte operative Veränderung die Datenverarbeitung: Biometrische und Vertragsdaten, die in Frankreich erfasst werden, werden sofort mit anderen EU-Staaten über Eurodac III geteilt. Multinationale Unternehmen müssen daher die Dokumentenkonsistenz über verschiedene Rechtsordnungen hinweg sicherstellen, insbesondere bei der Rotation von Mitarbeitern zwischen französischen und niederländischen Niederlassungen.
Kritiker bemängeln, dass der beschleunigte Zeitrahmen die Rechte auf ein faires Verfahren einschränkt, doch das Innenministerium betont, die Reformen würden „Unternehmen Klarheit verschaffen und gleichzeitig das Recht auf Asyl schützen“. Unternehmen wird empfohlen, ihre Onboarding-Checklisten zu überprüfen, sicherzustellen, dass die Gehaltssysteme die neuen digitalen Vertragsextrakte erzeugen können, und Entsandte auf die verschärften Grenzkontrollen vorzubereiten.
Wesentliche Änderungen für die Geschäftsmobilität umfassen eine verpflichtende „Vulnerabilitätsprüfung vor der Einreise“ an den Außengrenzen sowie eine Verkürzung der maximalen Verfahrensdauer für offensichtlich unbegründete Anträge von 26 auf 15 Tage. Unternehmen, die Mitarbeiter im Rahmen von innerbetrieblichen Versetzungen entsenden, müssen deren Arbeitsverträge mindestens 48 Stunden vor der Schengen-Einreise in ein zentrales Portal hochladen; bei Nichtbeachtung wird im neuen IT-Grenzüberwachungssystem automatisch ein „Unzulässigkeits“-Vermerk gesetzt.
Das Dekret vereinfacht zudem die Familienzusammenführungsregeln: Ehepartner und Kinder erhalten eine einheitliche digitale Aufenthaltserlaubnis, die in allen französischen Präfekturen gilt und wiederholte lokale Termine überflüssig macht. Im Gegenzug werden Rückkehranordnungen verschärft – Arbeitgeber, die illegale Aufenthalte erleichtern, drohen Bußgelder von bis zu 60.000 Euro (vorher 30.000 Euro) pro unerlaubt beschäftigtem Arbeitnehmer.
Für Personal- und Global-Mobility-Teams ist die größte operative Veränderung die Datenverarbeitung: Biometrische und Vertragsdaten, die in Frankreich erfasst werden, werden sofort mit anderen EU-Staaten über Eurodac III geteilt. Multinationale Unternehmen müssen daher die Dokumentenkonsistenz über verschiedene Rechtsordnungen hinweg sicherstellen, insbesondere bei der Rotation von Mitarbeitern zwischen französischen und niederländischen Niederlassungen.
Kritiker bemängeln, dass der beschleunigte Zeitrahmen die Rechte auf ein faires Verfahren einschränkt, doch das Innenministerium betont, die Reformen würden „Unternehmen Klarheit verschaffen und gleichzeitig das Recht auf Asyl schützen“. Unternehmen wird empfohlen, ihre Onboarding-Checklisten zu überprüfen, sicherzustellen, dass die Gehaltssysteme die neuen digitalen Vertragsextrakte erzeugen können, und Entsandte auf die verschärften Grenzkontrollen vorzubereiten.
Quelle: Légifrance
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