
Indien und das Vereinigte Königreich haben am 15. Juli 2026 eine wichtige Etappe erreicht: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) sowie das begleitende Sozialversicherungsabkommen traten offiziell in Kraft. Das neue Abkommen hebt die britischen Sozialversicherungsbeiträge für die meisten indischen Arbeitnehmer auf, die für Kurzzeiteinsätze von bis zu fünf Jahren entsandt werden. Bisher mussten Unternehmen in beiden Ländern Sozialversicherungsbeiträge zahlen oder die Einsätze so gestalten, dass sie unter 24 Monate blieben, um eine Entsendebescheinigung zu erhalten. Die Befreiung greift automatisch, sofern der Entsandte weiterhin im indischen Employees’ Provident Fund (EPF) geführt wird und eine Bescheinigung über die Sozialversicherungsdeckung vorlegt. Britische Arbeitgeber sollten daher ihre Entsendeschreiben, Gehaltsabrechnungsanweisungen und Shadow-Payroll-Systeme überprüfen, um sicherzustellen, dass die Beiträge ab dem nächsten Abrechnungszeitraum eingestellt werden.
Über die Einsparungen bei den Entsendekosten hinaus senkt CETA die Zölle auf 99 Prozent der indischen Exporte und 92 Prozent der britischen Exporte auf null. Waren können sofort bevorzugt versandt werden: Die Generaldirektion für Außenhandel stellte kurz nach Mitternacht die ersten elektronischen Ursprungszeugnisse (e-CoO 2.0) aus, und mehr als 50 Sendungen – darunter mehrere über das Luftfrachtzentrum in Mumbai – passierten am ersten Tag den Zoll. Die Kapitel zum Dienstleistungssektor umfassen professionelle Dienstleistungen, Bildung, IT und Mobilität und eröffnen indischen Staatsangehörigen klarere Wege für kurzfristige Geschäftsvisa, Installationsarbeiten und innerbetriebliche Versetzungen, sobald die britischen Vorschriften angepasst sind.
Für Mobility-Manager steht vor allem eines im Fokus: die Kosten. PWC Indien schätzt, dass ein Bruttogehalt von 100.000 Pfund etwa 16.000 Pfund an kombinierten britischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen verursacht. Der Wegfall dieser Beiträge könnte die Entsendebudgets um 8 bis 10 Prozent senken. Indische multinationale Unternehmen, die bereits britische Projekte in Beratung, Fintech und Pharma besetzen, können so jährlich Millionen Pfund sparen. Arbeitgeber müssen jedoch die Einsatzdauer genau im Blick behalten: Überschreitet ein Einsatz fünf Jahre, fallen die britischen Sozialversicherungsbeiträge wieder an, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde. Zudem sollten Unternehmen ihre Entsendeschreiben aktualisieren und auf CETA Artikel 10.12 (vorübergehende Anwesenheit natürlicher Personen) verweisen sowie Kopien der Bescheinigung über die Sozialversicherungsdeckung und der britischen Einwanderungsdokumente archivieren.
Über die Einsparungen bei den Entsendekosten hinaus senkt CETA die Zölle auf 99 Prozent der indischen Exporte und 92 Prozent der britischen Exporte auf null. Waren können sofort bevorzugt versandt werden: Die Generaldirektion für Außenhandel stellte kurz nach Mitternacht die ersten elektronischen Ursprungszeugnisse (e-CoO 2.0) aus, und mehr als 50 Sendungen – darunter mehrere über das Luftfrachtzentrum in Mumbai – passierten am ersten Tag den Zoll. Die Kapitel zum Dienstleistungssektor umfassen professionelle Dienstleistungen, Bildung, IT und Mobilität und eröffnen indischen Staatsangehörigen klarere Wege für kurzfristige Geschäftsvisa, Installationsarbeiten und innerbetriebliche Versetzungen, sobald die britischen Vorschriften angepasst sind.
Für Mobility-Manager steht vor allem eines im Fokus: die Kosten. PWC Indien schätzt, dass ein Bruttogehalt von 100.000 Pfund etwa 16.000 Pfund an kombinierten britischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen verursacht. Der Wegfall dieser Beiträge könnte die Entsendebudgets um 8 bis 10 Prozent senken. Indische multinationale Unternehmen, die bereits britische Projekte in Beratung, Fintech und Pharma besetzen, können so jährlich Millionen Pfund sparen. Arbeitgeber müssen jedoch die Einsatzdauer genau im Blick behalten: Überschreitet ein Einsatz fünf Jahre, fallen die britischen Sozialversicherungsbeiträge wieder an, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde. Zudem sollten Unternehmen ihre Entsendeschreiben aktualisieren und auf CETA Artikel 10.12 (vorübergehende Anwesenheit natürlicher Personen) verweisen sowie Kopien der Bescheinigung über die Sozialversicherungsdeckung und der britischen Einwanderungsdokumente archivieren.
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