
PRAG Prag — Die tschechische Regierung hat am 22. Juli 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) deutlich ausweiten und Polizei, Flughafenbetreibern sowie Sicherheitsteams im Energiesektor klarere Befugnisse zur Abschaltung oder Beschlagnahmung unerlaubter Drohnen geben soll. Obwohl die Tschechische Republik zu den Vorreitern bei EU-weiten Drohnenregelungen gehört, haben mehrere Beinahe-Zusammenstöße am Flughafen Václav Havel Prag sowie eine Reihe unerlaubter Flüge über Kraftwerken Schwachstellen im aktuellen System offengelegt. Nach den derzeitigen Vorschriften können Verstöße erst nach langwierigen Verwaltungsverfahren mit Geldstrafen belegt oder die Drohnen beschlagnahmt werden. Der neue Gesetzentwurf sieht ein zweistufiges Schutzsystem vor: eine 3-km-Zone, in der Hobby-Drohnen ihre Flüge im Voraus anmelden müssen, sowie eine 500-Meter-„Rote Zone“, in der jede unerlaubte Einflugverletzung sofort mit angemessenen Gegenmaßnahmen bekämpft werden kann. Innenminister Lubomír Metnar erklärte, der Entwurf sei gemeinsam mit dem Verkehrsministerium nach Konsultationen mit Flughafenbetreibern, der tschechischen Flugsicherungsbehörde und dem nationalen Stromübertragungsnetz erarbeitet worden. „Unser Ziel ist es nicht, Innovation zu behindern, sondern sicherzustellen, dass eine 1-kg-Quadcopter-Drohne keinen A320 voller Touristen zum Stillstand bringt“, sagte Metnar und verwies darauf, dass der Prager Flughafen in der Hochsaison bis zu 45 Starts pro Stunde abwickelt. Das Gesetz schreibt eine Echtzeit-Datenübermittlung zwischen Polizei und Flughafenradar vor und erlaubt in Notfällen auch das Stören von Drohnensignalen. Geschäftsreisende und Logistikunternehmen, die Drohnenflotten für Inspektionsarbeiten einsetzen, werden die Auswirkungen sofort spüren. Kommerzielle Betreiber müssen eine jährliche „Genehmigung für kritische Infrastruktur“ beantragen, die durch eine Haftpflichtversicherung von mindestens 10 Millionen CZK abgesichert sein muss. Ausländische Piloten mit kurzfristigen Einsätzen können online einen Antrag stellen, müssen jedoch vor Erhalt eines elektronischen Freigabe-QR-Codes eine schnelle Sicherheitsüberprüfung über das Schengener Informationssystem durchlaufen. Branchenverbände begrüßten die Klarheit, warnten jedoch vor möglichen Engpässen bei der tschechischen Luftfahrtbehörde, die zu Verzögerungen bei der Genehmigung führen könnten. Ondřej Černý, Leiter der tschechischen UAV-Allianz, forderte die Regierung auf, zusätzliches Personal bereitzustellen und die neuen Regeln in das EU-weite digitale Verkehrsmanagementsystem U-Space zu integrieren, das derzeit in Deutschland und Frankreich erprobt wird. „Wenn alles über eine einzige Plattform läuft, sollte ein französisches Ingenieurbüro, das Turbinen in Mähren inspiziert, nicht mit einer völlig separaten tschechischen Datenbank arbeiten müssen“, so Černý. Sollte das Parlament den Entwurf im Herbst verabschieden, tritt das verschärfte Regelwerk am 1. März 2027 nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft. Unternehmen, die im kommenden Jahr Luftaufnahmen, Bauvermessungen oder Last-Mile-Fracht-Demonstrationen in Tschechien planen, sollten daher ihre Flugpläne überprüfen, Risikobewertungen aktualisieren und die neuen Genehmigungs- sowie Versicherungskosten einplanen.
Quelle: Prague Daily News
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