
Am 27. Juli 2026 veröffentlichte das Department of Homeland Security (DHS) eine vorläufige Endregelung, die die Bearbeitung vieler affirmativer Asylanträge in den USA grundlegend verändern wird. Ab dem 28. Juli können Asylbeamte bestimmte Fälle direkt an das Einwanderungsgericht verweisen, ohne das bisher übliche nicht-konfrontative Interview durchzuführen. Die Regel gilt, wenn der Antragsteller den Asylantrag mehr als ein Jahr nach der Einreise stellt, zu einem angesetzten Interview nicht erscheint oder wenn der Beamte den Antrag als offensichtlich unbegründet oder ausschließlich zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis eingereicht einschätzt.
USCIS-Direktor Joseph Edlow bezeichnete die Maßnahme als Instrument zur Reduzierung des Rückstaus, da der Bestand an affirmativen Fällen über 1,4 Millionen liegt. Durch den Wegfall der Interviews bei geschätzten 444.000 offenen Fällen rechnet die Behörde mit einer Einsparung von 1,3 Millionen Arbeitsstunden der Beamten in den nächsten zwei Haushaltsjahren. Das DHS argumentiert zudem, dass die Änderung „Schlupflöcher“ verhindern soll, die nur zur Erlangung von Arbeitserlaubnissen genutzt werden.
Immigrationsbefürworter und ehemalige Beamte sehen das jedoch anders. Sie warnen, dass die Verlagerung der Fälle in das bereits überlastete Einwanderungsgerichtssystem – das inzwischen über drei Millionen Verfahren zählt – die Bearbeitungszeiten verlängert, die Inhaftierung erhöht und Antragstellern den von Kongress vorgesehene, schützenden Interviewprozess entzieht. Doris Meissner, ehemalige INS-Kommissarin und jetzt beim Migration Policy Institute, bezeichnete die Maßnahme als „Schnellstraße zur Ablehnung“, die Fairness zugunsten von Geschwindigkeit opfert. Sie wies auch darauf hin, dass Asylinterviews im Gegensatz zu Gerichtsverfahren keine staatlichen Prozessanwälte erfordern, was sie schneller und kostengünstiger macht.
Für Arbeitgeber und Manager globaler Mobilität hat die Regelung unmittelbare praktische Folgen. Ausländer, deren I-94-Formular oder Visastatus abläuft, können sich künftig nicht mehr auf ein ausstehendes Asylinterview zur Aufrechterhaltung der Arbeitserlaubnis verlassen; stattdessen könnten sie sich in Abschiebungsverfahren wiederfinden, in denen eine Beschäftigungserlaubnis schwerer zu erlangen ist. Unternehmen sollten ihre ausländischen Mitarbeiter überprüfen und diejenigen identifizieren, deren legaler Status von einem anhängigen Asylantrag abhängt; Notfallpläne – etwa alternative Visakategorien oder Auslandseinsätze – könnten nun erforderlich sein. Personalabteilungen sollten sich zudem auf längere Lücken bei der Beschäftigungsüberprüfung und mögliche Reisebeschränkungen für betroffene Mitarbeiter einstellen.
Die vorläufige Regelung ist bis zum 25. September 2026 für öffentliche Kommentare offen, trat jedoch sofort in Kraft. Rechtsstreitigkeiten werden erwartet. Bis Gerichte eine Entscheidung treffen, müssen Mobilitätsverantwortliche davon ausgehen, dass die Regelung gilt, und ihre Compliance-Prozesse entsprechend anpassen.
USCIS-Direktor Joseph Edlow bezeichnete die Maßnahme als Instrument zur Reduzierung des Rückstaus, da der Bestand an affirmativen Fällen über 1,4 Millionen liegt. Durch den Wegfall der Interviews bei geschätzten 444.000 offenen Fällen rechnet die Behörde mit einer Einsparung von 1,3 Millionen Arbeitsstunden der Beamten in den nächsten zwei Haushaltsjahren. Das DHS argumentiert zudem, dass die Änderung „Schlupflöcher“ verhindern soll, die nur zur Erlangung von Arbeitserlaubnissen genutzt werden.
Immigrationsbefürworter und ehemalige Beamte sehen das jedoch anders. Sie warnen, dass die Verlagerung der Fälle in das bereits überlastete Einwanderungsgerichtssystem – das inzwischen über drei Millionen Verfahren zählt – die Bearbeitungszeiten verlängert, die Inhaftierung erhöht und Antragstellern den von Kongress vorgesehene, schützenden Interviewprozess entzieht. Doris Meissner, ehemalige INS-Kommissarin und jetzt beim Migration Policy Institute, bezeichnete die Maßnahme als „Schnellstraße zur Ablehnung“, die Fairness zugunsten von Geschwindigkeit opfert. Sie wies auch darauf hin, dass Asylinterviews im Gegensatz zu Gerichtsverfahren keine staatlichen Prozessanwälte erfordern, was sie schneller und kostengünstiger macht.
Für Arbeitgeber und Manager globaler Mobilität hat die Regelung unmittelbare praktische Folgen. Ausländer, deren I-94-Formular oder Visastatus abläuft, können sich künftig nicht mehr auf ein ausstehendes Asylinterview zur Aufrechterhaltung der Arbeitserlaubnis verlassen; stattdessen könnten sie sich in Abschiebungsverfahren wiederfinden, in denen eine Beschäftigungserlaubnis schwerer zu erlangen ist. Unternehmen sollten ihre ausländischen Mitarbeiter überprüfen und diejenigen identifizieren, deren legaler Status von einem anhängigen Asylantrag abhängt; Notfallpläne – etwa alternative Visakategorien oder Auslandseinsätze – könnten nun erforderlich sein. Personalabteilungen sollten sich zudem auf längere Lücken bei der Beschäftigungsüberprüfung und mögliche Reisebeschränkungen für betroffene Mitarbeiter einstellen.
Die vorläufige Regelung ist bis zum 25. September 2026 für öffentliche Kommentare offen, trat jedoch sofort in Kraft. Rechtsstreitigkeiten werden erwartet. Bis Gerichte eine Entscheidung treffen, müssen Mobilitätsverantwortliche davon ausgehen, dass die Regelung gilt, und ihre Compliance-Prozesse entsprechend anpassen.
Quelle: Los Angeles Times
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