
Indische IT-Fachkräfte, die auf das H-1B-Programm angewiesen sind, um in den USA zu arbeiten, wurden am 29. Juli von einer neuen Durchsetzungsmaßnahme aus Washington überrascht. Das US-Arbeitsministerium (DOL) hat stillschweigend seine öffentliche Liste der „vorsätzlichen Verstöße“ aktualisiert und vier Unternehmen hinzugefügt, die wissentlich gegen Lohn- und Arbeitszeitvorschriften oder Arbeitsbedingungen verstoßen haben sollen. Während der Sperrfrist – einige dauern bis 2027 – dürfen diese Firmen keine neuen H-1B-Anträge stellen und müssen mit unangekündigten Bundesprüfungen rechnen.
Warum das für Indien wichtig ist: Rund 70 % aller H-1B-Arbeitnehmer sind indische Staatsbürger. Schon eine begrenzte Durchsetzungsmaßnahme kann Jobangebote, Projektpläne und Visa-Übertragungen erheblich stören. Einwanderungsanwälte in Bengaluru und Hyderabad berichten von einem Anstieg der Anfragen „Kann mein Angebot noch durchgehen?“, sobald die Liste der vorsätzlichen Verstöße aktualisiert wird. Indische Bewerber sollten nun vor einer Kündigung oder der Buchung von Visa-Terminen unbedingt prüfen, ob ihr potenzieller Arbeitgeber auf der Liste steht.
Diese Entwicklung signalisiert auch, dass die von der Biden-Regierung angekündigte Bekämpfung von Betrugsfällen weiterhin konsequent verfolgt wird – trotz intensivem Lobbying der Tech-Branche. Arbeitgeber, die nicht auf der Liste stehen, müssen mit verstärkten Vor-Ort-Kontrollen und Dokumentenprüfungen rechnen. H-1B-Arbeitnehmer könnten zudem längere RFE-Zeiträume (Anfragen nach weiteren Nachweisen) erleben, da Konsulate Endkundenverträge genauer prüfen.
Praktische Tipps: Indische Antragsteller sollten (1) den Status ihres Arbeitgebers auf der DOL-Website überprüfen, (2) Angebotsbriefe, LCA-Kopien und Endkundenbestätigungen für Visa-Interviews bereithalten und (3) bei bestehendem H-1B-Status aktuelle Gehaltsabrechnungen und Stundenzettel aufbewahren, um bei Stichprobenkontrollen gewappnet zu sein. Unternehmen sollten HR, Gehaltsabrechnung und Einwanderungsberatung eng abstimmen, um unbeabsichtigte Fehler zu vermeiden, die zu einer Sperrung führen können.
Warum das für Indien wichtig ist: Rund 70 % aller H-1B-Arbeitnehmer sind indische Staatsbürger. Schon eine begrenzte Durchsetzungsmaßnahme kann Jobangebote, Projektpläne und Visa-Übertragungen erheblich stören. Einwanderungsanwälte in Bengaluru und Hyderabad berichten von einem Anstieg der Anfragen „Kann mein Angebot noch durchgehen?“, sobald die Liste der vorsätzlichen Verstöße aktualisiert wird. Indische Bewerber sollten nun vor einer Kündigung oder der Buchung von Visa-Terminen unbedingt prüfen, ob ihr potenzieller Arbeitgeber auf der Liste steht.
Diese Entwicklung signalisiert auch, dass die von der Biden-Regierung angekündigte Bekämpfung von Betrugsfällen weiterhin konsequent verfolgt wird – trotz intensivem Lobbying der Tech-Branche. Arbeitgeber, die nicht auf der Liste stehen, müssen mit verstärkten Vor-Ort-Kontrollen und Dokumentenprüfungen rechnen. H-1B-Arbeitnehmer könnten zudem längere RFE-Zeiträume (Anfragen nach weiteren Nachweisen) erleben, da Konsulate Endkundenverträge genauer prüfen.
Praktische Tipps: Indische Antragsteller sollten (1) den Status ihres Arbeitgebers auf der DOL-Website überprüfen, (2) Angebotsbriefe, LCA-Kopien und Endkundenbestätigungen für Visa-Interviews bereithalten und (3) bei bestehendem H-1B-Status aktuelle Gehaltsabrechnungen und Stundenzettel aufbewahren, um bei Stichprobenkontrollen gewappnet zu sein. Unternehmen sollten HR, Gehaltsabrechnung und Einwanderungsberatung eng abstimmen, um unbeabsichtigte Fehler zu vermeiden, die zu einer Sperrung führen können.
Quelle: Business Standard