
Wesentliche Änderungen der britischen Einwanderungsbestimmungen treten heute, am 30. Juli 2026, in Kraft. Die erste Tranche der Maßnahmen aus der Änderungsmitteilung HC 259 (am 9. Juli 2026 dem Parlament vorgelegt) wird damit wirksam. Die Änderungen betreffen mehr als ein Dutzend Anhänge und stellen die umfangreichste Überarbeitung in der Jahresmitte seit der Brexit-bedingten Reform 2021 dar.
1. Was ändert sich heute?
Das Innenministerium hat die Anhänge EU1 und EU(FP)1 aktiviert, wodurch die Nachweispflichten für verspätete Anträge im EU Settlement Scheme angepasst und die Berechtigung für Familiengenehmigungen präzisiert werden. Neue Schutzvorkehrungen stellen klar, dass ein Antrag nicht allein deshalb abgelehnt wird, weil der Antragsteller ein eVisa und keinen physischen Aufkleber besitzt. Übergangsregelungen bringen die Abschiebungsschwellen in Teil 13 in Einklang mit dem Sentencing Act 2026, indem verpflichtende Abschiebungen nur noch bei zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafen für Verurteilungen nach dem 22. März 2026 greifen.
2. Warum ist das für Arbeitgeber und Mobility-Manager wichtig?
• EU-/EWR-Mitarbeiter mit abgelaufenem Status haben nun eine kürzere Nachweisfrist; Personalabteilungen müssen ihre Checklisten für Arbeitsberechtigungen aktualisieren und sicherstellen, dass der digitale Status mit aktuellen Reisepässen verknüpft ist.
• Global Business Mobility-Entsandte, deren kumulative Aufenthaltsdauer sich der Fünfjahresgrenze nähert, profitieren von der Klarstellung, dass Unterkunftszuschüsse bis zu 30 % des Gesamtgehaltspakets angerechnet werden können.
• Die Regelungen zur Verwaltungsüberprüfung wurden erweitert, sodass abgelehnte Anträge auf ECAA-Geschäftsaufenthalt angefochten werden können – ein wichtiger Schritt für langjährige türkische Unternehmer.
3. Praktische Auswirkungen
Die Fallbearbeitungsrichtlinien des Innenministeriums werden voraussichtlich erst Anfang August veröffentlicht. Bis dahin sollten Praktiker sich auf den Wortlaut von HC 259 stützen. Online-Antragslinks wurden bereits umbenannt; es ist mit einem Anstieg technischer Fehlermeldungen zu rechnen, wenn ältere Antragsentwürfe auf veraltete Paragraphen verweisen. Unternehmen sollten Schulungen für Compliance-Mitarbeiter einplanen und mögliche Verzögerungen einkalkulieren, während die UKVI-Mitarbeiter sich an das neue Regelwerk gewöhnen.
4. Wie geht es weiter?
Die umfangreichere zweite Tranche von HC 259 – mit Änderungen zu Verwaltungsüberprüfungen, Gehaltsschwellen für Gesundheits- und Pflegevisa, strafrechtlichen Bestimmungen bei Studentenvisa und Nachweisanforderungen für Global Talent – tritt am 3. August 2026 in Kraft. Eine konsolidierte Fassung der Einwanderungsbestimmungen wird im Sommer veröffentlicht, bis dahin bleibt die Änderungsmitteilung die maßgebliche Quelle.
Insgesamt signalisieren die heutigen Änderungen den fortgesetzten Vorstoß des Innenministeriums zur Digitalisierung des Einwanderungsstatus, zur Verschärfung der Abschiebungskriterien und zur Feinabstimmung der Arbeitswege nach dem Brexit. Mobility-Teams sollten ihre Entsendungsrichtlinien umgehend überprüfen, um rechtskonform zu bleiben.
1. Was ändert sich heute?
Das Innenministerium hat die Anhänge EU1 und EU(FP)1 aktiviert, wodurch die Nachweispflichten für verspätete Anträge im EU Settlement Scheme angepasst und die Berechtigung für Familiengenehmigungen präzisiert werden. Neue Schutzvorkehrungen stellen klar, dass ein Antrag nicht allein deshalb abgelehnt wird, weil der Antragsteller ein eVisa und keinen physischen Aufkleber besitzt. Übergangsregelungen bringen die Abschiebungsschwellen in Teil 13 in Einklang mit dem Sentencing Act 2026, indem verpflichtende Abschiebungen nur noch bei zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafen für Verurteilungen nach dem 22. März 2026 greifen.
2. Warum ist das für Arbeitgeber und Mobility-Manager wichtig?
• EU-/EWR-Mitarbeiter mit abgelaufenem Status haben nun eine kürzere Nachweisfrist; Personalabteilungen müssen ihre Checklisten für Arbeitsberechtigungen aktualisieren und sicherstellen, dass der digitale Status mit aktuellen Reisepässen verknüpft ist.
• Global Business Mobility-Entsandte, deren kumulative Aufenthaltsdauer sich der Fünfjahresgrenze nähert, profitieren von der Klarstellung, dass Unterkunftszuschüsse bis zu 30 % des Gesamtgehaltspakets angerechnet werden können.
• Die Regelungen zur Verwaltungsüberprüfung wurden erweitert, sodass abgelehnte Anträge auf ECAA-Geschäftsaufenthalt angefochten werden können – ein wichtiger Schritt für langjährige türkische Unternehmer.
3. Praktische Auswirkungen
Die Fallbearbeitungsrichtlinien des Innenministeriums werden voraussichtlich erst Anfang August veröffentlicht. Bis dahin sollten Praktiker sich auf den Wortlaut von HC 259 stützen. Online-Antragslinks wurden bereits umbenannt; es ist mit einem Anstieg technischer Fehlermeldungen zu rechnen, wenn ältere Antragsentwürfe auf veraltete Paragraphen verweisen. Unternehmen sollten Schulungen für Compliance-Mitarbeiter einplanen und mögliche Verzögerungen einkalkulieren, während die UKVI-Mitarbeiter sich an das neue Regelwerk gewöhnen.
4. Wie geht es weiter?
Die umfangreichere zweite Tranche von HC 259 – mit Änderungen zu Verwaltungsüberprüfungen, Gehaltsschwellen für Gesundheits- und Pflegevisa, strafrechtlichen Bestimmungen bei Studentenvisa und Nachweisanforderungen für Global Talent – tritt am 3. August 2026 in Kraft. Eine konsolidierte Fassung der Einwanderungsbestimmungen wird im Sommer veröffentlicht, bis dahin bleibt die Änderungsmitteilung die maßgebliche Quelle.
Insgesamt signalisieren die heutigen Änderungen den fortgesetzten Vorstoß des Innenministeriums zur Digitalisierung des Einwanderungsstatus, zur Verschärfung der Abschiebungskriterien und zur Feinabstimmung der Arbeitswege nach dem Brexit. Mobility-Teams sollten ihre Entsendungsrichtlinien umgehend überprüfen, um rechtskonform zu bleiben.
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