
Australiens lang erwartete Migrationswende steht endlich auf der Agenda. In einer Rede beim National Press Club am 17. September stellte Innenminister Tony Burke ein Paket aus regulatorischen und legislativen Änderungen vor, das die Netto-Auslandswanderung (NOM) auf die vom Finanzministerium vorgegebenen Ziele von 245.000 im Jahr 2026-27 und 225.000 im Jahr 2027-28 senken soll. Kernpunkte sind eine verschärfte Durchsetzung, bei der 100 neue Vollzugsbeamte eingestellt und 250 zusätzliche Haftplätze finanziert werden, um Visa-Überzieher schneller abzuschieben. Besuchervisa erhalten eine generelle „No-Further-Stay“-Bedingung, um sogenanntes „Visa-Hopping“ zu unterbinden, während unseriöse Migrationsagenten mit härteren Strafen rechnen müssen. Die Bearbeitung von Fachkräftevisa wird sich durch eine aktualisierte Ministerielle Anweisung 119 stärker auf Bau, Gesundheitswesen und andere Mangelberufe konzentrieren, und eine überarbeitete Anweisung 110 erleichtert die Ablehnung von Visa bei Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt oder Hassverbrechen. Internationale Studierende spüren die Auswirkungen sofort: Die meisten Studentenvisa erlauben künftig keine sekundären Antragsteller wie Ehepartner oder Kinder mehr, ausgenommen sind nur Doktoranden und Studierende aus Pazifik- und ASEAN-Staaten. Working Holiday Maker (WHM) werden für zweite und dritte Verlängerungen auf ein Losverfahren umgestellt, mit einer Obergrenze von 45.000 bzw. 5.000 Plätzen und einer verpflichtenden Arbeit in regionalen Gebieten. Burke wies Oppositionsvorwürfe einer „Massenmigration“ zurück und verwies auf aktuelle ABS-Daten, die zeigen, dass die NOM bereits um 47 Prozent vom pandemiebedingten Höchststand auf 292.000 gesunken ist. Wirtschaftsverbände begrüßten die schnellere WHM-Bearbeitung, warnten jedoch, dass pauschale Kürzungen Arbeitsmarktbereiche mit hohem Fachkräftebedarf belasten könnten. Migrationsanwälte rieten Unternehmen, ihre Einsatzplanung zu überprüfen, da Familienbegleitungen bei Neueinstellungen von Absolventen künftig möglicherweise nicht mehr möglich sind. Für Unternehmen ist die Botschaft klar: Kurzfristige Geschäftsreisen bleiben weitgehend unberührt, doch innerbetriebliche Versetzungen, Graduate-Programme und saisonale Arbeitskräfteprogramme erfordern künftig genauere Eignungsprüfungen, längere Vorlaufzeiten und vor allem rechtzeitige Compliance, da die Grenzbehörden mit schärferen Kontrollinstrumenten überwachen, wer nach Australien einreist, bleibt und das Land verlässt.
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