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Flandern verschärft die Arbeitserlaubnis-Regeln und reduziert Möglichkeiten für geringqualifizierte Migranten

Dez. 18, 2025
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Flandern verschärft die Arbeitserlaubnis-Regeln und reduziert Möglichkeiten für geringqualifizierte Migranten
Die flämische Regierung hat ein umfassendes Paket von Einwanderungsreformen veröffentlicht, das ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt und die Art und Weise, wie Arbeitgeber in der größten Region Belgiens ausländische Fachkräfte einstellen, grundlegend verändern wird.

Nach dem neuen Dekret sind Unternehmen verpflichtet, sogenannte „Kettenhaftungs“-Erklärungen einzuholen – und in besonders risikoreichen Branchen wie Bau, Reinigung, Fleischverarbeitung und Paketdienst Kopien der Einwanderungsdokumente von jedem Auftragnehmer in ihrer Lieferkette vorzulegen. Ein Hauptauftragnehmer, der fahrlässig einen Subunternehmer beschäftigt, der illegale Arbeitnehmer beschäftigt, kann nun auch dann mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn ihm der Verstoß nicht bekannt war.

Gleichzeitig verschärft Flandern die Anforderungen an den Arbeitsmarkttest deutlich. Die bloße Veröffentlichung einer Stellenanzeige auf dem VDAB-Jobportal reicht künftig nicht mehr aus; Arbeitgeber müssen aktive Bemühungen nachweisen, belgische oder EU-Ansässige zu rekrutieren. Die Behörden können davon ausgehen, dass ein lokaler Arbeitnehmer hätte eingestellt werden können, wenn die Anforderungen an die Stelle übertrieben erscheinen oder die Arbeitslosenzahlen auf ausreichend lokale Kandidaten hinweisen. Diese Regel soll sogenanntes „kosmetisches“ Stellenanzeigen verhindern, bei denen die Position letztlich mit günstigeren Drittstaatsangehörigen besetzt wird.

Flandern verschärft die Arbeitserlaubnis-Regeln und reduziert Möglichkeiten für geringqualifizierte Migranten


Die Region schafft zudem Migrationswege für Berufe mit nur primärer oder grundlegender Ausbildung (VKS-Stufen 1–2) ab und verschärft die Definition von „hochqualifiziert“. Ab 2026 wird eine Genehmigung für Hochqualifizierte nur noch erteilt, wenn die Stelle nachweislich einen Hochschulabsolventen erfordert. Arbeitgeber, die auf weniger qualifizierte ausländische Arbeitskräfte setzen – insbesondere in Logistik und Gastronomie – müssen daher ihre Personalplanung überdenken oder in Automatisierung investieren.

Schließlich führt Flandern ab Ende 2026 eine regionale Bearbeitungsgebühr von 200 Euro für Ein-Permit-Anträge ein, zusätzlich zur bestehenden Bundesgebühr. Multinationale Unternehmen mit umfangreichen intraeuropäischen Mobilitätsprogrammen sehen sich höheren Compliance-Kosten und längeren Bearbeitungszeiten gegenüber, während Personalabteilungen ihre Budgetprognosen und Entsendungsrichtlinien anpassen müssen.

Für Unternehmen lautet die wichtigste Botschaft: Handeln Sie jetzt! Überprüfen Sie Ihre Personalmodelle, kartieren Sie Ihre Subunternehmerketten und dokumentieren Sie Ihre Bemühungen zur lokalen Einstellung. Die Missachtung der neuen Regeln kann nach Beginn der Kontrollen zu Ablehnungen von Genehmigungen, Geldstrafen und Reputationsschäden führen.
Quelle: Fragomen Immigration Alert

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