
Abseits der Schlagzeilen über das Schneechaos standen die britischen Flughäfen am 5. Januar unter erheblichem systemischem Druck. Daten des Passagierrechte-Spezialisten AirHelp verzeichneten bis 18:00 Uhr 139 vollständige Flugausfälle und 1.531 Verspätungen an den Flughäfen Heathrow, Gatwick, Manchester, Bristol und Edinburgh – betroffen waren mehr als 260.000 Sitzplätze.
Während das Wetter der unmittelbare Auslöser war, nannten Flughafenquellen anhaltende Personalknappheit in der Flugsicherung und beim Bodenpersonal als Verstärker. Heathrow reduzierte vorübergehend die Abflugslots, um während des Enteisens die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten, was weitere Verzögerungen in Europa und Nordamerika nach sich zog. British Airways und easyJet boten kostenlose Umbuchungen an, doch viele Geschäftsreisende berichteten von Wartezeiten von über zwei Stunden bei den Hotlines der Airlines.
Nach der EU-Verordnung EC 261 haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, sofern die Fluggesellschaft keine „außergewöhnlichen Umstände“ nachweisen kann. Juristen weisen darauf hin, dass Schnee als solcher zwar als außergewöhnlich gelten kann, Verzögerungen durch Personalengpässe jedoch meist nicht. Unternehmen sollten daher die Zeitpunkte genau dokumentieren, wenn sie eine Erstattung für Mitarbeiterkosten anstreben.
Um künftige Störungen abzufedern, wird den Mobilitätsabteilungen empfohlen, Routen für zeitkritische Reisen zu diversifizieren, Flughafenlounges mit Arbeitsplätzen im Voraus zu buchen und Reisende darüber zu informieren, wie sie gesetzliche Betreuungsleistungen – etwa Verpflegung, Hotels und Kommunikation – direkt am Flughafen geltend machen können, statt auf zentrale Genehmigungen zu warten.
Während das Wetter der unmittelbare Auslöser war, nannten Flughafenquellen anhaltende Personalknappheit in der Flugsicherung und beim Bodenpersonal als Verstärker. Heathrow reduzierte vorübergehend die Abflugslots, um während des Enteisens die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten, was weitere Verzögerungen in Europa und Nordamerika nach sich zog. British Airways und easyJet boten kostenlose Umbuchungen an, doch viele Geschäftsreisende berichteten von Wartezeiten von über zwei Stunden bei den Hotlines der Airlines.
Nach der EU-Verordnung EC 261 haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, sofern die Fluggesellschaft keine „außergewöhnlichen Umstände“ nachweisen kann. Juristen weisen darauf hin, dass Schnee als solcher zwar als außergewöhnlich gelten kann, Verzögerungen durch Personalengpässe jedoch meist nicht. Unternehmen sollten daher die Zeitpunkte genau dokumentieren, wenn sie eine Erstattung für Mitarbeiterkosten anstreben.
Um künftige Störungen abzufedern, wird den Mobilitätsabteilungen empfohlen, Routen für zeitkritische Reisen zu diversifizieren, Flughafenlounges mit Arbeitsplätzen im Voraus zu buchen und Reisende darüber zu informieren, wie sie gesetzliche Betreuungsleistungen – etwa Verpflegung, Hotels und Kommunikation – direkt am Flughafen geltend machen können, statt auf zentrale Genehmigungen zu warten.
Quelle: AirHelp
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