
Die Regierung unter Starmer ist einen Schritt näher an einem lang erwarteten UK-EU-Jugendmobilitätsprogramm, nachdem Verhandler in London signalisierten, dass sie einem „Ausgleichsmechanismus“ zustimmen könnten, der beiden Seiten erlaubt, die jährlichen Kontingente je nach Nachfrage zu überprüfen und gegebenenfalls zu erhöhen. Laut einem Bericht der Times ist das Vereinigte Königreich bereit, auf die Forderung nach einer starren, einheitlichen Obergrenze zu verzichten, solange jede Erweiterung gemeinsam beschlossen wird und kein unbegrenztes Aufenthalts- und Arbeitsrecht in Großbritannien schafft. (thetimes.com)
Wird die Vereinbarung getroffen, würden damit fast sechs Jahre nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase begrenzte Freizügigkeitsrechte für 18- bis 30-Jährige wieder eingeführt. Junge Briten könnten wieder Praktika, kurzfristige Jobs und Sprachkurse auf dem Kontinent absolvieren, während EU-Bürger bis zu zwei Jahre im Vereinigten Königreich verbringen könnten, um dort Berufserfahrung zu sammeln. Brüssel drängt auf eine maximale Aufenthaltsdauer von vier Jahren; London bevorzugt zwei Jahre, analog zu bestehenden bilateralen Abkommen mit Australien, Kanada und anderen.
Wirtschaftsverbände und Universitäten haben sich intensiv für das Programm eingesetzt und argumentieren, dass es helfen würde, Fachkräftelücken in der Gastronomie, Technologie und Kreativbranche zu schließen und britischen Absolventen einen kostengünstigen Zugang zu europäischer Erfahrung zu ermöglichen. Arbeitgeber müssten die Teilnehmer nicht sponsern, was den Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Skilled Worker-Visum reduziert und Mindestgehaltsgrenzen umgeht. Personalabteilungen müssen jedoch die Berechtigung genau überwachen, da die Zeit im Jugendmobilitätsprogramm **nicht** auf eine Niederlassungserlaubnis angerechnet wird und nicht verlängert werden kann.
Für multinationale Unternehmen könnte der Vorschlag die inner-europäischen Rotationen vereinfachen: Ein in Großbritannien ansässiger Trainee könnte 12 Monate in Berlin verbringen und das zweite Jahr in London absolvieren, ohne das Visum wechseln zu müssen. Reiseverantwortliche sollten dennoch die Pflichten bezüglich Entsendung und Sozialversicherung prüfen, da diese zwischen den Mitgliedstaaten stark variieren.
Die Verhandlungen werden nächsten Monat in Brüssel fortgesetzt. Selbst bei einer schnellen politischen Einigung müssen beide Seiten noch Umsetzungsgesetze verabschieden, weshalb ein Start vor Mitte 2027 unwahrscheinlich ist. Unternehmen, die Programme für Absolventeneinstellungen planen, sollten daher weiterhin mit Skilled Worker- oder Kurzzeit-Besuchervisumsregelungen bis mindestens zum Rekrutierungszyklus 2026 kalkulieren.
Wird die Vereinbarung getroffen, würden damit fast sechs Jahre nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase begrenzte Freizügigkeitsrechte für 18- bis 30-Jährige wieder eingeführt. Junge Briten könnten wieder Praktika, kurzfristige Jobs und Sprachkurse auf dem Kontinent absolvieren, während EU-Bürger bis zu zwei Jahre im Vereinigten Königreich verbringen könnten, um dort Berufserfahrung zu sammeln. Brüssel drängt auf eine maximale Aufenthaltsdauer von vier Jahren; London bevorzugt zwei Jahre, analog zu bestehenden bilateralen Abkommen mit Australien, Kanada und anderen.
Wirtschaftsverbände und Universitäten haben sich intensiv für das Programm eingesetzt und argumentieren, dass es helfen würde, Fachkräftelücken in der Gastronomie, Technologie und Kreativbranche zu schließen und britischen Absolventen einen kostengünstigen Zugang zu europäischer Erfahrung zu ermöglichen. Arbeitgeber müssten die Teilnehmer nicht sponsern, was den Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Skilled Worker-Visum reduziert und Mindestgehaltsgrenzen umgeht. Personalabteilungen müssen jedoch die Berechtigung genau überwachen, da die Zeit im Jugendmobilitätsprogramm **nicht** auf eine Niederlassungserlaubnis angerechnet wird und nicht verlängert werden kann.
Für multinationale Unternehmen könnte der Vorschlag die inner-europäischen Rotationen vereinfachen: Ein in Großbritannien ansässiger Trainee könnte 12 Monate in Berlin verbringen und das zweite Jahr in London absolvieren, ohne das Visum wechseln zu müssen. Reiseverantwortliche sollten dennoch die Pflichten bezüglich Entsendung und Sozialversicherung prüfen, da diese zwischen den Mitgliedstaaten stark variieren.
Die Verhandlungen werden nächsten Monat in Brüssel fortgesetzt. Selbst bei einer schnellen politischen Einigung müssen beide Seiten noch Umsetzungsgesetze verabschieden, weshalb ein Start vor Mitte 2027 unwahrscheinlich ist. Unternehmen, die Programme für Absolventeneinstellungen planen, sollten daher weiterhin mit Skilled Worker- oder Kurzzeit-Besuchervisumsregelungen bis mindestens zum Rekrutierungszyklus 2026 kalkulieren.
Quelle: The Times
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