
Am 19. März 2026 veröffentlichte das Innenministerium eine weitere Überarbeitung seiner „Arbeitnehmer und Zeitarbeitnehmer: Leitlinien für Sponsoren“ – die dritte Aktualisierung innerhalb von sechs Monaten. Obwohl das Dokument über 200 Seiten umfasst, haben Einwanderungsberater mehrere Änderungen hervorgehoben, die sofortige Auswirkungen auf die Unternehmens-Compliance haben. Besonders auffällig ist, dass die Definition einer „echten Vakanz“ nun explizit prüft, ob eine Stelle vollständig aus dem Ausland im Homeoffice ausgeübt werden kann. Sponsoren müssen bei der Vergabe eines Certificate of Sponsorship (CoS) dokumentieren, warum eine Präsenz im Vereinigten Königreich unerlässlich ist. Wird dies nicht nachgewiesen, kann dies zu einer Ablehnung oder sogar zum Widerruf nach einer Compliance-Prüfung führen.
Die Leitlinien verkürzen zudem die Frist zur Meldung von Gehaltsänderungen von 10 auf 5 Arbeitstage und führen einen verpflichtenden „Abschlussbericht der Einsatzdauer“ ein, der den letzten Arbeitstag des gesponserten Mitarbeiters bestätigt.
In einer von der Tech-Branche begrüßten Klarstellung hat das Innenministerium bestätigt, dass Aktienoptionspakete auf die allgemeine Gehaltsschwelle angerechnet werden können, sofern sie innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres ausübbar sind und das Unternehmen eine verifizierbare Marktbewertung vorlegen kann. Zulagen, die an Lebenshaltungskosten oder Wohnraum gebunden sind, bleiben jedoch ausgeschlossen.
Personal- und Global-Mobility-Teams sollten daher:
1) interne Prozesse aktualisieren, damit Lohn- oder HRIS-Systeme Gehaltsänderungen innerhalb von fünf Tagen an die Einwanderungsteams melden;
2) Remote-Arbeitsrichtlinien überprüfen und dokumentieren, warum eine Präsenz im Vereinigten Königreich gerechtfertigt ist;
3) Führungskräfte über den neuen Abschlussbericht informieren;
4) Vergütungspakete mit hohem Aktienanteil prüfen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Nachweisanforderungen entsprechen.
Da die Gebühren für die Lizenzverlängerung am 1. April steigen, sollten Unternehmen, deren Lizenz zur Erneuerung ansteht, eine frühzeitige Antragstellung in Erwägung ziehen. Wer seine Prozesse jetzt anpasst, minimiert das Risiko von Durchsetzungsmaßnahmen, da das Innenministerium die digitale Compliance-Analyse noch in diesem Jahr verstärkt.
Die Leitlinien verkürzen zudem die Frist zur Meldung von Gehaltsänderungen von 10 auf 5 Arbeitstage und führen einen verpflichtenden „Abschlussbericht der Einsatzdauer“ ein, der den letzten Arbeitstag des gesponserten Mitarbeiters bestätigt.
In einer von der Tech-Branche begrüßten Klarstellung hat das Innenministerium bestätigt, dass Aktienoptionspakete auf die allgemeine Gehaltsschwelle angerechnet werden können, sofern sie innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres ausübbar sind und das Unternehmen eine verifizierbare Marktbewertung vorlegen kann. Zulagen, die an Lebenshaltungskosten oder Wohnraum gebunden sind, bleiben jedoch ausgeschlossen.
Personal- und Global-Mobility-Teams sollten daher:
1) interne Prozesse aktualisieren, damit Lohn- oder HRIS-Systeme Gehaltsänderungen innerhalb von fünf Tagen an die Einwanderungsteams melden;
2) Remote-Arbeitsrichtlinien überprüfen und dokumentieren, warum eine Präsenz im Vereinigten Königreich gerechtfertigt ist;
3) Führungskräfte über den neuen Abschlussbericht informieren;
4) Vergütungspakete mit hohem Aktienanteil prüfen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Nachweisanforderungen entsprechen.
Da die Gebühren für die Lizenzverlängerung am 1. April steigen, sollten Unternehmen, deren Lizenz zur Erneuerung ansteht, eine frühzeitige Antragstellung in Erwägung ziehen. Wer seine Prozesse jetzt anpasst, minimiert das Risiko von Durchsetzungsmaßnahmen, da das Innenministerium die digitale Compliance-Analyse noch in diesem Jahr verstärkt.
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