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Belgische Steuerbehörden klären Steuerregelung für Expats – Höhere Arbeitgeberkostenpauschale jetzt rückwirkend gültig

Apr. 4, 2026
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Belgische Steuerbehörden klären Steuerregelung für Expats – Höhere Arbeitgeberkostenpauschale jetzt rückwirkend gültig
Am 1. April 2026 veröffentlichte der belgische Föderale Öffentliche Dienst Finanzen das Rundschreiben 2026/C/51, das endlich erklärt, wie die im Dezember reformierte „Sondersteuerregelung für ausländische Arbeitnehmer und Forscher“ in der Praxis angewendet wird. Deloitte veröffentlichte am 3. April eine Mitteilung mit den wichtigsten Erkenntnissen, und Manager im Bereich globale Mobilität passen bereits ihre Kostenprognosen an. Das Rundschreiben bestätigt, dass die Obergrenze für „arbeitgeberbezogene Kosten“ (CPE) – die steuerfreie Vergütung, die häufig für Unterkunft und Schulbildung genutzt wird – von 30 % auf 35 % des Bruttogehalts steigt und dass die bisherige jährliche Höchstgrenze von 90.000 € abgeschafft wird. Entscheidend ist, dass beide Änderungen rückwirkend auf Einkünfte ab dem 1. Januar 2025 angewendet werden. Arbeitnehmer mit einem Gehalt zwischen 70.000 € und 75.000 €, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 9. Januar 2026 in Belgien zu arbeiten begonnen haben, können bis zum 9. April 2026 eine verspätete Antragstellung einreichen. Für multinationale Unternehmen beseitigt die Klarstellung monatelange Unsicherheiten. Die Lohnbuchhaltung muss die Quellensteuererklärungen für 2025 sowie die Formulare 281.10 anpassen, wenn sie die höhere Steuerbefreiung rückwirkend anwenden möchten. Die Sozialversicherungsbehörden haben jedoch die zusätzlichen 5 % CPE nicht anerkannt, sodass dieser Anteil weiterhin der belgischen Sozialversicherungspflicht unterliegt – ein wichtiger Punkt für die Budgetplanung bei Entsendekosten. Das Rundschreiben erläutert zudem, wie Gehaltskürzungen, die ausschließlich zur Erreichung der neuen unteren Grenze von 70.000 € vorgenommen werden, sich auf die Rentenansprüche und Bonuspläne auswirken. Arbeitgeber müssen Vertragsänderungen innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dokumentieren, um von der Rückwirkung zu profitieren. Unterlassen sie dies, könnten Entsandte jährlich mehrere tausend Euro an Einsparungen verlieren. Während Nachbarländer wie die Niederlande ihre 30 %-Regelung verschärfen, könnte das großzügigere belgische System die Attraktivität des Landes für F&E-Zentren und EU-Hauptsitze steigern – vorausgesetzt, Unternehmen handeln schnell, um Verträge und Lohnabrechnungen anzupassen.
Quelle: Deloitte Belgium – Tax Alert

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