
In einem umfassenden Update vom 10. April hat das britische Innenministerium eine neue Sponsorpflicht eingeführt: Unternehmen müssen nun nachweisen, dass jeder gesponserte Arbeitnehmer über seine gesetzlichen Arbeitsrechte informiert wurde – von Mindestlohn bis Gewerkschaftsmitgliedschaft. Die Dokumentation dieser Unterweisung muss zur Prüfung aufbewahrt werden, und die Regelung gilt rückwirkend für Mitarbeiter, die nach dem 6. März 2026 gesponsert wurden. Einwanderungsanwälte bei Morgan Lewis warnen, dass das Fehlen von Nachweisen – etwa unterschriebene Einführungsunterlagen oder Schulungsprotokolle – zu einer Herabstufung oder dem Entzug der Sponsor-Lizenz führen kann. Die Änderung ist Teil einer umfassenderen Compliance-Offensive, nachdem Kritik laut wurde, dass einige Arbeitgeber die Skilled Worker- und Global Business Mobility-Programme nutzten, um ausländische Fachkräfte unter Tarif zu bezahlen.
Die gleiche Mitteilung klärt zudem die Einreisebestimmungen für doppelte britisch/EU-Staatsbürger in der ETA-Ära. Reisende, die ihre britische Staatsangehörigkeit über das EU Settlement Scheme erworben haben, dürfen für eine begrenzte Zeit mit ihrem nicht-britischen Pass plus Nachweis einer ETA-berechtigten Staatsangehörigkeit fliegen – hilfreich für diejenigen, die noch auf ihren ersten britischen Pass warten. Fluggesellschaften können einen abgelaufenen britischen Pass als unterstützenden Ausweis akzeptieren, das Innenministerium betont jedoch, dass diese Regelung nur vorübergehend gilt.
Schließlich traten am 8. April neue Gebührenerhöhungen in Kraft. Die Kosten für ein sechsmonatiges Besuchervisum steigen auf £135 (vorher £127); eine ETA kostet jetzt £20 statt £16; und die unbefristete Aufenthaltserlaubnis überschreitet die Marke von £3.200. Die Gebühren für große Sponsor-Lizenzanträge steigen auf £1.682. Personal- und Mobility-Teams sollten ihre Budgets und Abrechnungsrichtlinien umgehend anpassen.
Praktische nächste Schritte: HR-Akten auf Nachweise der Rechteunterweisung prüfen, Hinweise zur Fluggesellschaften-Überprüfung an doppelte Staatsbürger verteilen und Projektkosten neu kalkulieren, wenn Visa-Budgets vor April vereinbart wurden.
Die gleiche Mitteilung klärt zudem die Einreisebestimmungen für doppelte britisch/EU-Staatsbürger in der ETA-Ära. Reisende, die ihre britische Staatsangehörigkeit über das EU Settlement Scheme erworben haben, dürfen für eine begrenzte Zeit mit ihrem nicht-britischen Pass plus Nachweis einer ETA-berechtigten Staatsangehörigkeit fliegen – hilfreich für diejenigen, die noch auf ihren ersten britischen Pass warten. Fluggesellschaften können einen abgelaufenen britischen Pass als unterstützenden Ausweis akzeptieren, das Innenministerium betont jedoch, dass diese Regelung nur vorübergehend gilt.
Schließlich traten am 8. April neue Gebührenerhöhungen in Kraft. Die Kosten für ein sechsmonatiges Besuchervisum steigen auf £135 (vorher £127); eine ETA kostet jetzt £20 statt £16; und die unbefristete Aufenthaltserlaubnis überschreitet die Marke von £3.200. Die Gebühren für große Sponsor-Lizenzanträge steigen auf £1.682. Personal- und Mobility-Teams sollten ihre Budgets und Abrechnungsrichtlinien umgehend anpassen.
Praktische nächste Schritte: HR-Akten auf Nachweise der Rechteunterweisung prüfen, Hinweise zur Fluggesellschaften-Überprüfung an doppelte Staatsbürger verteilen und Projektkosten neu kalkulieren, wenn Visa-Budgets vor April vereinbart wurden.
Quelle: Morgan Lewis LawFlash
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