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Frankreich erhöht Gehaltsschwelle für EU Blue Card 2026 auf 59.373 € und vereinfacht Verfahren für Talent-Passport

Apr. 23, 2026
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Frankreich erhöht Gehaltsschwelle für EU Blue Card 2026 auf 59.373 € und vereinfacht Verfahren für Talent-Passport
Die auf Einwanderung spezialisierte Firma France-Immigration hat am 22. April ihre Richtlinien aktualisiert und bestätigt, dass das Mindestgehalt für die französische Version der EU-Blauen Karte – offiziell als „Talent – Europäische Blaue Karte“ Aufenthaltstitel ausgestellt – ab 2026 bei 59.373 € brutto pro Jahr liegt. Diese Schwelle entspricht dem 1,5-fachen des Referenzlohns für ausländische Arbeitnehmer, der vom Arbeitsministerium am 29. August 2025 veröffentlicht wurde, und stellt eine Steigerung von 4 % gegenüber dem Wert von 2025 dar.

Gleichzeitig haben regionale Präfekturen mit einem digitalen Schnellverfahren begonnen, das es gesponserten Arbeitnehmern ermöglicht, Verträge und Abschlusszeugnisse über das ANEF-Pro-Portal hochzuladen und eine Genehmigung in nur 20 Tagen zu erhalten – deutlich schneller als die gesetzlich vorgesehene Frist von 90 Tagen. Laut einem internen Rundschreiben, das Einwanderungsberater einsehen konnten, soll dieses Pilotprojekt bis Juli landesweit ausgerollt werden.

Frankreich erhöht Gehaltsschwelle für EU Blue Card 2026 auf 59.373 € und vereinfacht Verfahren für Talent-Passport


Für Arbeitgeber, die im hart umkämpften französischen Technologie- und Ingenieurarbeitsmarkt tätig sind, bedeutet die höhere Gehaltsgrenze eine Budgetfrage, doch die schnellere Bearbeitung könnte die Kosten durch eine beschleunigte Einarbeitung ausgleichen. Personalabteilungen sollten ihre globalen Mobilitätskosten neu kalkulieren und sicherstellen, dass in den Vertragsangeboten die neue Gehaltsuntergrenze genannt wird; Verträge unterhalb dieser Schwelle werden vom ANEF-System automatisch abgelehnt.

Die Blaue Karte ist Teil des umfassenderen Passeport Talent-Programms, das auch innerbetriebliche Versetzungen und Gründer von Start-ups abdeckt. Im Gegensatz zu einigen Schengen-Ländern verlangt Frankreich keine Arbeitsmarktprüfung für Blaue-Karte-Bewerber, was den Prozess für die Anwerbung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten beschleunigt – insbesondere sobald der neue digitale Workflow landesweit verfügbar ist.

Bestehende Karteninhaber sind bis zur ersten Verlängerung nicht betroffen, ab dann gilt die neue Gehaltsgrenze. Unternehmen sollten daher jetzt die Vergütung für 2024 und 2025 eingestellte Mitarbeiter überprüfen, um kurzfristige Gehaltsanpassungen während der Verlängerungsphase im vierten Quartal zu vermeiden.
Quelle: France-Immigration.com

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