
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bern vom 16. Mai 2026 verdeutlicht die strengen Anforderungen der Schweiz an Familiennachzugsvisa für ältere Angehörige. Im Mittelpunkt des Falls steht eine 93-jährige Witwe, die Ende 2021 mit einem Besuchervisum in die Schweiz eingereist war, nachdem ihre Tochter – eine eingebürgerte Schweizerin, die in der Nähe von Bern lebt – mehrere Jahre in Nanjing verbracht hatte, um sich um ihre Eltern zu kümmern. Nach der Ankunft in der Schweiz beantragte die Tochter eine Aufenthaltsbewilligung für ihre Mutter mit der Begründung, dass fortgeschrittene Demenz und mehrere chronische Erkrankungen eine tägliche Pflege unabdingbar machten und keine weiteren Verwandten in China zur Verfügung stünden. Die kantonalen Migrationsbehörden lehnten das Gesuch ab und erließen eine Wegweisung, gegen die die Familie bis zum kantonalen Verwaltungsgericht Berufung einlegte. In seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass Artikel 44 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) erwachsenen ausländischen Angehörigen nur bei „unentbehrlicher Abhängigkeit“ ein Aufenthaltsrecht gewährt. Diese Abhängigkeit müsse sowohl medizinisch als auch existenziell sein; emotionale Bindungen oder Bequemlichkeit reichten nicht aus. Da in China professionelle Langzeitpflege verfügbar sei und die Unterstützung der Tochter auch aus der Ferne oder durch gelegentliche Besuche erfolgen könne, kam das Gericht zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Das Urteil unterstreicht die seit langem bestehende Spannung in der Schweizer Migrationspolitik: Während das Land stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen ist und die Personenfreizügigkeit für EU/EFTA-Bürger fördert, gelten für den Familiennachzug von Eltern und Schwiegereltern strenge Beschränkungen – unter anderem zum Schutz des Sozialversicherungssystems. Arbeitgeber mit globalen Mobilitätsprogrammen sollten beachten, dass die Erlangung einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung für ältere Angehörige äußerst schwierig bleibt, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass der Angehörige im Heimatland lebensbedrohlichen Härten ausgesetzt wäre und keine angemessene Pflege verfügbar ist. Für multinationale Unternehmen bedeutet dies, dass sie die Erwartungen ihrer ausländischen Mitarbeitenden, die ältere Eltern in die Schweiz holen möchten, realistisch managen müssen. Personal- und Mobilitätsteams sollten die hohen Nachweisanforderungen, lange Berufungsverfahren (in diesem Fall dauerte es fast zwei Jahre) sowie das Risiko negativer Publicity bei Wegweisungen von gebrechlichen Angehörigen berücksichtigen. Die Familie hat nun bis zum 17. Juni Zeit, der Wegweisung Folge zu leisten; eine letzte Beschwerde beim Bundesgericht ist noch möglich, doch haben solche Fälle historisch gesehen selten Erfolg.
Quelle: SWI swissinfo.ch
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