
In einer überraschenden Kehrtwende der Politik, die am 22. Mai spät angekündigt wurde, erklärte der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS), dass ab sofort die meisten vorübergehenden Besucher, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) anstreben, die Vereinigten Staaten verlassen und ihr Einwanderungsvisum bei einem US-Konsulat im Ausland beantragen müssen. Bisher durften jährlich Hunderttausende von Bewerbern aus den Bereichen Beschäftigung, Familie und humanitäre Gründe ihren Status ändern, ohne das Land zu verlassen – eine Praxis, die seit Jahrzehnten genutzt wird, um lange Wartezeiten bei Konsulaten zu vermeiden und Familien sowie US-Arbeitgeber zusammenzuhalten.
Das USCIS bezeichnete die neue Regel als Rückkehr zur „ursprünglichen Intention des Gesetzes“ und argumentierte, dass Kurzzeitbesucher ihren Aufenthalt in den USA nicht als ersten Schritt zur Green Card nutzen sollten. Ausnahmen sollen nur in „außergewöhnlichen Fällen“ gewährt werden, die von den Sachbearbeitern individuell geprüft werden. Erste Hinweise der Behörde deuten darauf hin, dass Wissenschaftler, die an bundesfinanzierten Forschungsprojekten arbeiten, Gesundheitsfachkräfte in unterversorgten Regionen sowie Antragsteller, deren Reisen ein nationales Sicherheitsrisiko darstellen könnten, von der Regel ausgenommen werden könnten – doch Wirtschaftsverbände warnen vor unklarer Formulierung.
Einwanderungsanwälte betonen, dass die Änderung weitreichende praktische Folgen haben wird. Muss beispielsweise ein Arbeitnehmer mit H-1B-Visum nun nach Indien oder China zurückkehren, um das Konsulatsverfahren abzuschließen, drohen dort Wartezeiten von über einem Jahr für Interviews. Die neue Politik kollidiert zudem mit bestehenden länderspezifischen Reisebeschränkungen; wenn Visa-Dienste an einem Standort weiterhin ausgesetzt sind, könnten Betroffene „unbefristet im Ausland festsitzen“. Auch langjährig genutzte Ausnahmeregelungen zur Familienzusammenführung, etwa für Ehepartner von US-Bürgern, könnten wegfallen und Familien monatelang trennen.
Für multinationale Unternehmen steht nun Schadensbegrenzung an erster Stelle. Arbeitgeber mit laufenden Green-Card-Sponsorships müssen prüfen, ob die Abreise eines Mitarbeiters Projekte gefährdet, Wettbewerbsverbote verletzt oder neue steuerliche Ansässigkeitsfragen aufwirft. Personal- und Mobilitätsteams werden aufgefordert, Konsulatswartezeiten zu analysieren, Umzugskosten einzuplanen und Notfallpläne für die Gehaltsabrechnung zu entwickeln, falls Schlüsselpersonen nicht rechtzeitig zurückkehren können. Unternehmen, die stark auf Statusänderungen setzen, müssen ihre langfristigen Talentstrategien überdenken – besonders in den Bereichen MINT und Gesundheitswesen, wo Fachkräftemangel herrscht.
Während die Regierung die Regel als Maßnahme gegen Betrug darstellt, weisen Kritiker darauf hin, dass die Überprüfung bei Statusänderungen bereits zu den strengsten weltweit gehört. Interessenvertretungen rechnen mit Klagen vor Gericht, die geltend machen, dass die Politik den Willen des Kongresses überschreitet und gegen Verwaltungsverfahrensvorschriften verstößt. In der Zwischenzeit wird Ausländern in den USA, die eine Antragstellung mit Formular I-485 planten, dringend geraten, sofort rechtlichen Rat einzuholen und sorgfältig abzuwägen, ob sie das Land verlassen oder auf weitere Klarstellungen des USCIS warten sollten.
Das USCIS bezeichnete die neue Regel als Rückkehr zur „ursprünglichen Intention des Gesetzes“ und argumentierte, dass Kurzzeitbesucher ihren Aufenthalt in den USA nicht als ersten Schritt zur Green Card nutzen sollten. Ausnahmen sollen nur in „außergewöhnlichen Fällen“ gewährt werden, die von den Sachbearbeitern individuell geprüft werden. Erste Hinweise der Behörde deuten darauf hin, dass Wissenschaftler, die an bundesfinanzierten Forschungsprojekten arbeiten, Gesundheitsfachkräfte in unterversorgten Regionen sowie Antragsteller, deren Reisen ein nationales Sicherheitsrisiko darstellen könnten, von der Regel ausgenommen werden könnten – doch Wirtschaftsverbände warnen vor unklarer Formulierung.
Einwanderungsanwälte betonen, dass die Änderung weitreichende praktische Folgen haben wird. Muss beispielsweise ein Arbeitnehmer mit H-1B-Visum nun nach Indien oder China zurückkehren, um das Konsulatsverfahren abzuschließen, drohen dort Wartezeiten von über einem Jahr für Interviews. Die neue Politik kollidiert zudem mit bestehenden länderspezifischen Reisebeschränkungen; wenn Visa-Dienste an einem Standort weiterhin ausgesetzt sind, könnten Betroffene „unbefristet im Ausland festsitzen“. Auch langjährig genutzte Ausnahmeregelungen zur Familienzusammenführung, etwa für Ehepartner von US-Bürgern, könnten wegfallen und Familien monatelang trennen.
Für multinationale Unternehmen steht nun Schadensbegrenzung an erster Stelle. Arbeitgeber mit laufenden Green-Card-Sponsorships müssen prüfen, ob die Abreise eines Mitarbeiters Projekte gefährdet, Wettbewerbsverbote verletzt oder neue steuerliche Ansässigkeitsfragen aufwirft. Personal- und Mobilitätsteams werden aufgefordert, Konsulatswartezeiten zu analysieren, Umzugskosten einzuplanen und Notfallpläne für die Gehaltsabrechnung zu entwickeln, falls Schlüsselpersonen nicht rechtzeitig zurückkehren können. Unternehmen, die stark auf Statusänderungen setzen, müssen ihre langfristigen Talentstrategien überdenken – besonders in den Bereichen MINT und Gesundheitswesen, wo Fachkräftemangel herrscht.
Während die Regierung die Regel als Maßnahme gegen Betrug darstellt, weisen Kritiker darauf hin, dass die Überprüfung bei Statusänderungen bereits zu den strengsten weltweit gehört. Interessenvertretungen rechnen mit Klagen vor Gericht, die geltend machen, dass die Politik den Willen des Kongresses überschreitet und gegen Verwaltungsverfahrensvorschriften verstößt. In der Zwischenzeit wird Ausländern in den USA, die eine Antragstellung mit Formular I-485 planten, dringend geraten, sofort rechtlichen Rat einzuholen und sorgfältig abzuwägen, ob sie das Land verlassen oder auf weitere Klarstellungen des USCIS warten sollten.
Quelle: Associated Press
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