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Kehrtwende des Innenministeriums erleichtert Inhabern von Sponsor-Lizenzen in Großbritannien die Arbeitserlaubnis-Bürokratie

Mai 28, 2026
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Kehrtwende des Innenministeriums erleichtert Inhabern von Sponsor-Lizenzen in Großbritannien die Arbeitserlaubnis-Bürokratie
In einer Pressemitteilung vom 27. Mai bestätigte der Einwanderungsanwalt Ross Kennedy, dass das Innenministerium die umstrittene Richtlinie – erst im März veröffentlicht – zurückgezogen hat. Diese hatte von Arbeitgebern mit Sponsor-Lizenz verlangt, bei jeder „direkt beschäftigten“ Person, einschließlich Auftragnehmern, eine Arbeitsberechtigungsprüfung durchzuführen. Die Rücknahme, die in der überarbeiteten Richtlinie vom 20. Mai veröffentlicht und diese Woche klargestellt wurde, stellt den Status quo vor März wieder her: Sponsoren müssen nur noch bei gesponserten Arbeitnehmern und ihren direkten Angestellten die Arbeitsberechtigung prüfen. Die im März eingeführten Regeln hatten bei Personal- und Mobilitätsteams für Empörung gesorgt, da die Verpflichtung, selbstständige Handwerker oder kurzfristige Berater zu überprüfen, untragbare Compliance-Risiken und mögliche Lizenzentzüge mit sich brachte. Laut Kennedy erkannte das Innenministerium an, dass die Änderung von Sponsoren verlangt hätte, den Einwanderungsstatus weit über das Beschäftigungsverhältnis hinaus zu kontrollieren, was dem Verhältnismäßigkeitsprinzip des Bußgeldregimes widerspricht. Für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter ins Vereinigte Königreich entsenden, ist die Kehrtwende von unmittelbarer Bedeutung. Firmen, die die Aufnahme von ausländischen Mitarbeitern pausiert hatten, um ihre Lieferkettenbeziehungen zu prüfen, können nun wieder zum normalen Betrieb zurückkehren. Dennoch erweitert das aktualisierte Sponsor-Richtlinienpaket die Dokumentationspflichten: Sponsoren müssen Nachweise über Arbeitsberechtigungsprüfungen für **alle** Mitarbeiter aufbewahren, nicht nur für gesponserte Arbeitnehmer, was die Notwendigkeit robuster Dokumentenmanagementsysteme unterstreicht. Rechtsexperten empfehlen Arbeitgebern, interne Onboarding-Checklisten zu überarbeiten, sicherzustellen, dass Führungskräfte den enger gefassten Prüfungsumfang verstehen, und zu prüfen, ob automatisierte Identitätsprüfungs-Tools mit den Vorgaben der DSGVO und des Gleichstellungsgesetzes konform sind. Das Innenministerium hat angekündigt, auch in diesem Sommer weiterhin mit Schwerpunkt auf Durchsetzungskampagnen zu setzen, weshalb die Audit-Bereitschaft trotz der politischen Entspannung unerlässlich bleibt. Für die Zukunft wird erwartet, dass die Behörden eine digitale „Right-to-Work-Ledger“ – eine Erweiterung des Online-Share-Code-Systems des Innenministeriums – zur Konsultation stellen, die möglicherweise die erweiterten Prüfpflichten in einer weniger belastenden Form wieder einführen könnte.
Quelle: Chambers and Partners – Press Release

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