
Die Europäische Kommission hat am 2. Juni eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht, in der sie Frankreich – zusammen mit Deutschland und sieben weiteren Schengen-Mitgliedstaaten – auffordert, die seit der Sicherheitskrise 2015-2016 bestehenden Kontrollen an den Binnengrenzen schrittweise abzubauen. Die Stellungnahme, die gemäß Artikel 27 des überarbeiteten Schengener Grenzkodex versandt wurde, kommt zu dem Schluss, dass die französischen Kontrollen an Straßen- und Bahnübergängen zu Italien, Spanien, Belgien, Luxemburg und Deutschland angesichts der heute verfügbaren alternativen Polizeimethoden nicht mehr „notwendig und verhältnismäßig“ sind. Paris wird aufgefordert, einen Fahrplan für die „progressive Aufhebung“ der Kontrollen vorzulegen und stattdessen auf mobile Polizeipatrouillen, biometrische Stichprobenkontrollen sowie verbesserte Echtzeit-Datenaustauschsysteme mit den Nachbarbehörden zu setzen.
Frankreich hatte die Kontrollen erstmals nach den Anschlägen von Paris im November 2015 wiedereingeführt und alle sechs Monate verlängert, mit Verweis auf Terrorismus und unregelmäßige sekundäre Migrationsbewegungen. Wirtschaftsverbände und grenzüberschreitende Handelskammern kritisieren seit langem, dass das Stop-and-Search-Regime die Reisezeiten und Lieferkettenkosten für rund 170.000 Pendler täglich – darunter entsandte Arbeitnehmer und Servicetechniker – erheblich erhöht.
Die Kommission weist darauf hin, dass die seit April voll funktionsfähigen elektronischen Ein- und Ausreisesysteme (EES) sowie die kommende ETIAS-Reisegenehmigung die Außengrenzen der EU in diesem Jahr stärken werden, was die Notwendigkeit von Kontrollen innerhalb des Schengen-Raums weiter verringert. Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Kommission für Sicherheit und Demokratie, betonte, dass grenzenloses Reisen „ein wirtschaftlicher Vorteil ist, der die Norm bleiben muss“.
Brüssel fordert Frankreich daher auf, die betroffenen Regionen einzubeziehen und vor der nächsten Verlängerungsentscheidung am 31. Oktober Minderungsmaßnahmen vorzulegen, etwa gemeinsam besetzte Polizeieinheiten oder Korridore mit automatischer Kennzeichenerkennung. Für Manager der Unternehmensmobilität ist die Botschaft klar: Auch wenn diesen Sommer an einigen Übergängen noch Pässe kontrolliert werden, geht der mittelfristige Trend zu reibungsloseren Landgrenzen. Unternehmen, die Pendlerbusse zwischen Lille und Brüssel betreiben oder Teile von Turin nach Lyon transportieren, sollten den französischen Fahrplan genau verfolgen und sich darauf einstellen, Routen und Fahrerbriefings anzupassen, sobald die Beschränkungen gelockert werden.
Die Stellungnahme der Kommission ist rechtlich nicht bindend, doch in der Praxis halten sich die Mitgliedstaaten fast immer daran, um Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Sollte Paris einen Zeitplan für den Rückzug der Kontrollen vorlegen, könnten Geschäftsreisende bereits im vierten Quartal 2026 spürbare Verbesserungen erleben – etwa kürzere Warteschlangen am Montgenèvre-Tunnel oder weniger Stichprobenkontrollen auf der luxemburgischen A31.
Frankreich hatte die Kontrollen erstmals nach den Anschlägen von Paris im November 2015 wiedereingeführt und alle sechs Monate verlängert, mit Verweis auf Terrorismus und unregelmäßige sekundäre Migrationsbewegungen. Wirtschaftsverbände und grenzüberschreitende Handelskammern kritisieren seit langem, dass das Stop-and-Search-Regime die Reisezeiten und Lieferkettenkosten für rund 170.000 Pendler täglich – darunter entsandte Arbeitnehmer und Servicetechniker – erheblich erhöht.
Die Kommission weist darauf hin, dass die seit April voll funktionsfähigen elektronischen Ein- und Ausreisesysteme (EES) sowie die kommende ETIAS-Reisegenehmigung die Außengrenzen der EU in diesem Jahr stärken werden, was die Notwendigkeit von Kontrollen innerhalb des Schengen-Raums weiter verringert. Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Kommission für Sicherheit und Demokratie, betonte, dass grenzenloses Reisen „ein wirtschaftlicher Vorteil ist, der die Norm bleiben muss“.
Brüssel fordert Frankreich daher auf, die betroffenen Regionen einzubeziehen und vor der nächsten Verlängerungsentscheidung am 31. Oktober Minderungsmaßnahmen vorzulegen, etwa gemeinsam besetzte Polizeieinheiten oder Korridore mit automatischer Kennzeichenerkennung. Für Manager der Unternehmensmobilität ist die Botschaft klar: Auch wenn diesen Sommer an einigen Übergängen noch Pässe kontrolliert werden, geht der mittelfristige Trend zu reibungsloseren Landgrenzen. Unternehmen, die Pendlerbusse zwischen Lille und Brüssel betreiben oder Teile von Turin nach Lyon transportieren, sollten den französischen Fahrplan genau verfolgen und sich darauf einstellen, Routen und Fahrerbriefings anzupassen, sobald die Beschränkungen gelockert werden.
Die Stellungnahme der Kommission ist rechtlich nicht bindend, doch in der Praxis halten sich die Mitgliedstaaten fast immer daran, um Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Sollte Paris einen Zeitplan für den Rückzug der Kontrollen vorlegen, könnten Geschäftsreisende bereits im vierten Quartal 2026 spürbare Verbesserungen erleben – etwa kürzere Warteschlangen am Montgenèvre-Tunnel oder weniger Stichprobenkontrollen auf der luxemburgischen A31.