
Nach 13 Jahren zähen Ringen haben sich die EU-Regierungen am 12. Juni darauf geeinigt, das Recht auf finanzielle Entschädigung für Passagiere bei Flugverspätungen von drei Stunden oder mehr beizubehalten. Die Auszahlungen liegen je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro. Der Kompromiss wird nun am Montag im Europäischen Parlament zur formellen Zustimmung vorgelegt. Spanien hatte gemeinsam mit Verbraucherverbänden dafür geworben, die aktuelle Schwelle beizubehalten, da eine Anhebung auf vier oder sechs Stunden – wie von einigen Staaten vorgeschlagen – touristisch abhängige Regionen schädigen und den Anreiz für Fluggesellschaften, Verspätungen zu vermeiden, verringern würde. Das Abkommen verpflichtet die Airlines außerdem, Familien kostenlos zusammen sitzen zu lassen und mindestens einen persönlichen Gegenstand im Ticketpreis einzuschließen. Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Spanien fliegen, sichert die Entscheidung bewährte Kostenrückerstattungsregeln und reduziert den Verhandlungsbedarf bei Serviceverträgen mit Reiseanbietern. Die Fluggesellschaften haben jedoch 12 Monate Zeit zur Anpassung, sodass sich die Anspruchsverfahren im nächsten Sommer ändern könnten. Mobilitätsmanager sollten ihre Informationsunterlagen zu Reisendenrechten aktualisieren und Mitarbeiter daran erinnern, Ansprüche zeitnah geltend zu machen – Studien zeigen, dass derzeit nur 38 % der berechtigten Passagiere dies tun. Angesichts anhaltender Personalengpässe an europäischen Drehkreuzen könnte die beibehaltene Schwelle in den Haushalten 2026-27 zu höheren Entschädigungszahlungen führen.
Quelle: El País