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Frankreich veröffentlicht ausführliche Rundschreiben zur Umsetzung des EU-Pakts zu Migration und Asyl

Juni 12, 2026
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Frankreich veröffentlicht ausführliche Rundschreiben zur Umsetzung des EU-Pakts zu Migration und Asyl
Einen Tag bevor das Migrations- und Asylpaket der Europäischen Union rechtlich in Kraft tritt, veröffentlichte die französische Generaldirektion für Ausländer (DGEF) ein 40-seitiges ministerielles Rundschreiben (NOR INTV2615721C), das große Teile des französischen Asylrechts neu definiert. Während das Paket unmittelbar geltendes Recht ist, ist das Rundschreiben entscheidend, da es jeder Präfektur, Grenzstation, Polizeieinheit, Gerichtsschreiber und sozialen Dienststelle genau vorgibt, wie die neuen Regeln auf französischem Boden anzuwenden sind. Die Anleitung bestätigt, dass ab dem 12. Juni 2026 mehrere langjährige Bestimmungen des Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile (CESEDA) ignoriert werden müssen, da sie durch neun EU-Verordnungen und eine Richtlinie ersetzt wurden.

Zu den größten operativen Veränderungen zählen die verpflichtende biometrische Erfassung aller Asylsuchenden ab sechs Jahren, ein neues beschleunigtes Verfahren, das innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein muss, sowie eine einheitliche nationale Liste „sicherer“ Herkunftsländer, die mit anderen EU-Mitgliedstaaten geteilt wird. Für Mobility-Manager steht vor allem die Geschwindigkeit im Vordergrund: Präfekturen sind angewiesen, Empfangsbestätigungen (récépissés) innerhalb von drei Arbeitstagen auszustellen oder abzulehnen, während OFPRA für beschleunigte Verfahren eine erste Schutzentscheidung innerhalb von maximal 10 Wochen treffen muss. Arbeitgeber, die auf Mitarbeiter mit humanitärem Status angewiesen sind, sollten sich daher auf deutlich schnellere – aber auch weniger nachsichtige – Fristen einstellen und sicherstellen, dass ihre HR-Teams rasch auf negative Entscheidungen oder Berufungen reagieren können.

Frankreich veröffentlicht ausführliche Rundschreiben zur Umsetzung des EU-Pakts zu Migration und Asyl


Das Rundschreiben führt zudem eine „Rückkehrpflicht im Land“ für abgelehnte Antragsteller ein, die der neuen EU-Rückführungsverordnung entspricht. Unternehmen, die humanitäre Einstellungen unterstützen, müssen daher mögliche Reisekosten und Trennungszeiten einplanen, falls ein Mitarbeiter zur Ausreise verpflichtet wird und sich aus dem Ausland neu bewerben muss. Schließlich weist die Notiz die Grenzpolizei an, das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) als primäre Datenbank für Aufenthaltsgenehmigungskontrollen zu nutzen, was auf eine tiefere digitale Integration zwischen Einwanderungskontrolle und Mobility-Compliance hinweist.

Praktisch sollten internationale Unternehmen ihre Umzugshandbücher überprüfen, interne Service-Level-Agreements mit Einwanderungsdienstleistern aktualisieren und die Onboarding-Zeiträume für Entsandte neu bewerten, die unter dem neuen Regime direkt oder als Familienangehörige mit dem französischen Asylsystem in Kontakt kommen könnten.
Quelle: Direction générale des étrangers en France

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