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Frankreich erlässt ministerielle Rundverfügung zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts

Juni 13, 2026
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Frankreich erlässt ministerielle Rundverfügung zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts
In den frühen Morgenstunden des Freitags, 12. Juni 2026, veröffentlichte das französische Innenministerium eine 32-seitige ministerielle Rundverfügung (NOR INTV2615721C), die Präfekturen, Grenzpolizei, OFPRA, OFII und Verwaltungsgerichte zur Anwendung des neuen EU-Pakts für Migration und Asyl anleitet. Obwohl das EU-Paket heute EU-weit rechtskräftig wird, gehört Frankreich zu den ersten Mitgliedstaaten, die detaillierte nationale Leitlinien vorlegen. Die Rundverfügung harmonisiert die französische Praxis mit neun unmittelbar anwendbaren EU-Verordnungen und einer Richtlinie aus dem Jahr 2024. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen ein neues „Grenzscreening“-Verfahren mit biometrischer Erfassung aller irregulären Ankünfte, beschleunigte Fünf-Tage-Entscheidungen für Antragsteller aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sowie die Änderung mehrerer Artikel des französischen Einreise- und Aufenthaltsgesetzes für Ausländer (CESEDA). Präfekturen sind angewiesen, besonders schutzbedürftige Fälle zu priorisieren und Ukrainer unter der vorübergehenden Schutzrichtlinie innerhalb von 24 Stunden an die OFII weiterzuleiten. Für Arbeitgeber, die Personal nach Frankreich entsenden, ist die größte Verfahrensänderung die Pflicht für Talent-Pass und ICT-Entsandte, ihre biometrischen Daten bereits bei der ersten Grenzüberquerung zu registrieren – selbst wenn sie bereits ein Langzeitvisum besitzen. Die Regierung installiert 180 Selbstbedienungs-Kioske für „EES/Eurodac“ an den Flughäfen Paris-CDG und Orly, um Warteschlangen in den Ankunftshallen zu vermeiden. Unternehmen mit großem saisonalem Personalbedarf in Landwirtschaft und Gastgewerbe wird empfohlen, kollektive Arbeitserlaubnisanträge mindestens sechs Wochen früher als bisher einzureichen, da die Präfekturen nun vor Entscheidungen die neue EU-Rückkehr-Koordinierungsplattform konsultieren müssen. Anwaltskanzleien weisen darauf hin, dass die Rundverfügung mehrere CESEDA-Beschwerdefristen ausdrücklich aussetzt, bis Frankreich noch in diesem Jahr ein Umsetzungsgesetz verabschiedet. Multinationale Unternehmen stehen somit vor einer Übergangsphase, in der alte Regelungen mit EU-weiten Fristen überlappen. Personal- und Mobilitätsmanager werden dringend aufgefordert, laufende Fälle zu prüfen und Entsendetermine sofort anzupassen. Während NGOs die Aussicht auf mehr Rechtssicherheit begrüßen, warnen sie vor einer faktischen Inhaftierung durch die neuen beschleunigten Grenzverfahren und eingeschränktem Zugang zu Rechtsbeistand. Das Innenministerium kündigt wöchentliche Statistiken zur Umsetzung an und plant eine Überprüfung mit Beteiligten im Oktober 2026.
Quelle: Direction générale des Étrangers en France

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