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Englisch-Niveau für britische Arbeitsvisa jetzt B2: Anwaltskanzlei veröffentlicht praktischen Leitfaden für Arbeitgeber

Juni 12, 2026
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Englisch-Niveau für britische Arbeitsvisa jetzt B2: Anwaltskanzlei veröffentlicht praktischen Leitfaden für Arbeitgeber
Einwanderungspraxis: JPS Immigration veröffentlichte am 11. Juni eine ausführliche Erklärung zur stillschweigenden Verschärfung der Englischkenntnisse, die seit dem 8. Januar gilt. Hauptantragsteller für die Skilled Worker-, Scale-up- und High Potential Individual-Routen müssen nun das CEFR-Niveau B2 – etwa auf Abiturniveau – nachweisen, statt wie bisher B1 (entspricht etwa dem mittleren Schulabschluss). Der Artikel erläutert akzeptierte Nachweise (SELT, auf Englisch unterrichteter Abschluss oder überwiegend englische Staatsangehörigkeit), den Übergangsschutz bei Verlängerungen und warnt, dass Arbeitgeber ihre Bewerberpools frühzeitig prüfen sollten, da einige Absolventen, die bei B1 bestanden hätten, auf B2-Niveau durchfallen könnten. Angehörige sind bislang nicht betroffen, das Innenministerium hat jedoch eine mögliche Überprüfung angekündigt. Wichtig ist auch der Hinweis, dass die im März 2026 in Kraft tretende Änderung eine weitere Anhebung vorsieht: Ab dem 26. März 2027 gilt B2 auch für die Niederlassungserlaubnis (ILR) in mehreren Arbeitskategorien. Unternehmen, die Fünfjahresentsendungen planen, sollten daher Englischtrainings in ihre Talentbudgets einplanen. Obwohl die Regelung seit fünf Monaten gilt, sind viele Antragsteller noch uninformiert – laut internem UKVI-Feedback stiegen die Ablehnungsquoten wegen unzureichender Englischkenntnisse im ersten Quartal um 18 %. Der Leitfaden empfiehlt Arbeitgebern, ihre Rekrutierungsmaterialien zu aktualisieren und die Kosten für SELT-Prüfungsgutscheine zu übernehmen, um den Onboarding-Prozess zu beschleunigen. Für Global Mobility Manager ist die Botschaft klar: Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse werden verschärft, eine frühzeitige Prüfung ist jetzt entscheidend.
Quelle: JPS Immigration

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