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Das Außenministerium verlangt öffentliche Social-Media-Profile von Antragstellern für F-, M- und J-Visa

Juni 21, 2026
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Das Außenministerium verlangt öffentliche Social-Media-Profile von Antragstellern für F-, M- und J-Visa
In einer unangekündigten Richtlinienänderung, die am 20. Juni 2026 auf der Website des Außenministeriums veröffentlicht wurde, wurden Konsularbeamte angewiesen, allen Antragstellern in den Kategorien Studentenvisa (F und M) sowie Austauschbesucher (J) zu empfehlen, alle persönlichen Social-Media-Konten während des Visaprozesses von „privat“ auf „öffentlich“ umzustellen. Die Mitteilung – versteckt im Archiv für Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums und schnell von Compliance-Abteilungen der Universitäten aufgegriffen – begründet diesen Schritt damit, dass den Beamten so „Echtzeiteinblicke in die Absichten und Verbindungen der Antragsteller“ ermöglicht werden sollen.

Die Anweisung geht weit über die im Jahr 2019 eingeführte Pflicht hinaus, Identifikationsmerkmale auf wichtigen Plattformen anzugeben. Nun müssen Visaantragsteller proaktiv ihre Datenschutzeinstellungen ändern, damit die Beamten während oder nach dem Konsulatsgespräch historische Beiträge durchsehen können. Eine Weigerung wird als Nichterfüllung der Voraussetzungen gemäß INA §214(b) gewertet – dem gleichen Maßstab, der bei Verdacht auf Einwanderungsabsicht angewandt wird – selbst bei kurzfristigen Austauschbesuchern.

Universitäten und Programmanbieter sind derzeit damit beschäftigt, Zehntausende neuer Studierender vor der Herbstorientierung zu informieren. Mehrere Institutionen, darunter die University of Illinois und Columbia, haben Hinweise herausgegeben, dass das Löschen von Beiträgen oder das Einschränken der Sichtbarkeit nach dem Interview als „Falschangabe“ ausgelegt werden könnte.

Das Außenministerium verlangt öffentliche Social-Media-Profile von Antragstellern für F-, M- und J-Visa


Einwanderungsanwälte raten auch J-1-Trainees, ihre Online-Präsenz zu überprüfen, da kontroverse politische Äußerungen oder Fotos, die im Widerspruch zu US-Gesundheitsempfehlungen stehen, nun zu einer administrativen Überprüfung führen könnten.

Für multinationale Arbeitgeber hat die neue Regelung zwei praktische Folgen: Erstens könnten sich die Onboarding-Zeiträume für ausländische Praktikanten und duale Studenten verlängern, da Bewerber ihre Profile anpassen und zusätzliche Sicherheitsprüfungen abwarten müssen. Zweitens müssen Personalabteilungen ihre Datenschutz- und Social-Media-Richtlinien aktualisieren, um zu vermeiden, dass Bewerber zu Handlungen aufgefordert werden, die als Beweismittelmanipulation gewertet werden könnten. Compliance-Experten empfehlen, Screenshots der Profile zum Zeitpunkt der Bewerbung zu archivieren, um die Einhaltung in gutem Glauben nachweisen zu können.

Obwohl die Änderung derzeit nur die Visa-Kategorien F, M und J betrifft, wird erwartet, dass bei einem Fortbestehen der Regelung nach rechtlichen Auseinandersetzungen mit Datenschutzorganisationen im Sommer auch Geschäftsvisa wie H-1B und L-1 hinzukommen könnten.
Quelle: Salisbury University – Federal Executive Orders Update

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