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Was der landesweite Streik der Flughafenabfertiger in Italien am 26. Juni für Reisende bedeutet – und warum EU261 keine Entschädigung in bar zahlt

Juni 26, 2026
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Was der landesweite Streik der Flughafenabfertiger in Italien am 26. Juni für Reisende bedeutet – und warum EU261 keine Entschädigung in bar zahlt
Die Sommersaison der Streiks erreicht am Freitag, den 26. Juni, die italienischen Flughäfen, wenn das Bodenpersonal für 24 Stunden die Arbeit niederlegt. Fluggesellschaften sagen vorsorglich Flüge am Flughafen Rom-Fiumicino, Mailand-Malpensa und an einem Dutzend regionaler Flughäfen ab. Die italienische Luftfahrtbehörde ENAC erwartet die stärksten Beeinträchtigungen außerhalb der gesetzlich geschützten Zeitfenster von 07:00-10:00 und 18:00-21:00 Uhr. Die Billigfluggesellschaft easyJet hatte bereits Anfang des Monats bei einem ähnlichen Streik über 210 Flüge gestrichen.

Reisende gehen oft fälschlicherweise davon aus, dass bei jedem Streik automatisch die pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro gemäß EU-Verordnung 261/2004 greift. Das ist jedoch nicht korrekt. Wie eine ausführliche Erklärung vom 25. Juni erläutert, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Streiks von Drittanbietern – wie Gepäckabfertigern, Fluglotsen oder Sicherheitspersonal – als „außergewöhnliche Umstände“ gelten. Fluggesellschaften müssen zwar weiterhin Mahlzeiten, Hotelunterkünfte bei Bedarf sowie eine Rückerstattung oder Umbuchung anbieten, sind aber nicht verpflichtet, eine finanzielle Entschädigung zu zahlen.

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig für Firmenreisen: Personalabteilungen können die Kosten für Verspätungen nur dann automatisch zurückfordern, wenn der Streik von der eigenen Flugbesatzung ausgeht. Mobilitätsmanager raten daher, Belege für notwendige Ausgaben im Rahmen der Fürsorgepflicht aufzubewahren, aber nicht auf eine zusätzliche Entschädigung zu hoffen.

Was der landesweite Streik der Flughafenabfertiger in Italien am 26. Juni für Reisende bedeutet – und warum EU261 keine Entschädigung in bar zahlt


Innerhalb der geschützten Zeitfenster planen die meisten Airlines einen regulären Betrieb; Passagiere mit Flügen am Mittag oder frühen Nachmittag müssen jedoch mit einer hohen Ausfallwahrscheinlichkeit rechnen. ENAC wird 24 Stunden im Voraus eine Liste der „voli garantiti“ (garantierte Flüge) veröffentlichen. Unternehmen mit wichtigen Terminen am selben Tag buchen bevorzugt Flüge innerhalb der 07:00-10:00-Fenster oder steigen auf die Bahn um. Wo Fliegen unvermeidbar ist, empfehlen Experten, den Grund für eine Stornierung zu dokumentieren – etwa durch Screenshots von Airline-Benachrichtigungen oder Anzeigetafeln am Flughafen – um Erstattungsansprüche zu erleichtern.

Parallel dazu finden in anderen EU-Ländern Streiks des Kabinenpersonals bei Ryanair statt, die tatsächlich zu finanziellen Entschädigungen führen; entscheidend ist hier der Nachweis, welche Störung zu welcher Flugannullierung geführt hat.

Blickt man voraus, planen die Gewerkschaften weitere Streiks des Bodenpersonals für Ende Juli, falls keine Einigung zur Lohnanpassung erzielt wird. Große Unternehmen sollten daher in der Sommerzeit zusätzliche Übernachtungen in Italien einplanen oder alternative Flughäfen wie Bologna oder Verona in Betracht ziehen, die weniger frequentiert sind und voraussichtlich geringere Auswirkungen erleben.
Quelle: Travelers Today

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