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Gesetzentwurf zu Einwanderung und Asyl steht vor zweiter Lesung im Unterhaus – Bedenken wegen Geschäftsreisefreiheit

Juli 14, 2026
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Gesetzentwurf zu Einwanderung und Asyl steht vor zweiter Lesung im Unterhaus – Bedenken wegen Geschäftsreisefreiheit
Das Parlament richtet heute (13. Juli) seine volle Aufmerksamkeit auf das Thema Einwanderung, wenn die Abgeordneten die zweite Lesung des umfassenden Einwanderungs- und Asylgesetzes der Regierung debattieren. Das Gesetzesvorhaben, das letzten Monat von Innenministerin Shabana Mahmood vorgestellt wurde, verspricht „erweiterte Befugnisse“ zur Abschreckung irregulärer Migration, eine Überarbeitung der Asylverfahren und eine Verschärfung der Maßnahmen gegen moderne Sklaverei.

Im Bereich der beruflichen Mobilität konzentrieren sich Fachkreise vor allem auf drei Paragraphen mit direkter Auswirkung auf Unternehmen. Paragraph 24 sieht vor, die maximale zivilrechtliche Strafe für die Beschäftigung von Personen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus auf 80.000 Pfund pro Arbeitnehmer zu erhöhen – das Vierfache des aktuellen Höchstbetrags. Paragraph 27 führt verpflichtende digitale Nachprüfungen des Arbeitsrechts alle 12 Monate für gesponserte Arbeitnehmer mit befristeter Erlaubnis ein und beendet damit effektiv das bisherige einmalige Prüfverfahren. Schließlich erlaubt Paragraph 34 der Innenministerin, eine Gesundheitsabgabe für Angehörige von innerbetrieblichen Versetzungen zu erheben, ähnlich der bereits von Inhabern eines Skilled Worker-Visums gezahlten Gebühr.

Gesetzentwurf zu Einwanderung und Asyl steht vor zweiter Lesung im Unterhaus – Bedenken wegen Geschäftsreisefreiheit


Wirtschaftsverbände wie der CBI und techUK haben Stellungnahmen eingereicht, in denen sie argumentieren, dass die jährlichen Nachprüfungen „erhebliche administrative Hürden“ schaffen und eine Ausnahme für Global Business Mobility-Routen fordern, bei denen die Arbeitgeber-Compliance bereits geprüft wird. Von Labour-Abgeordneten werden voraussichtlich Änderungsanträge eingebracht, die klarstellen sollen, dass bei digitalen Prüfversagen eine 28-tägige Schonfrist gilt, bevor Strafen verhängt werden, um den Personalabteilungen Zeit zur Korrektur unbeabsichtigter Fehler zu geben.

Obwohl die heutige Debatte nur die erste wesentliche Hürde darstellt, gehen erfahrene Beobachter davon aus, dass das Gesetz aufgrund der Regierungsmehrheit problemlos verabschiedet wird. Unternehmen sollten dennoch mit Lückenanalysen ihrer Onboarding- und Dokumentationssysteme beginnen. Rechtsexperten empfehlen, automatisierte Arbeitsrechtsprüfungen auf Doppelprüfungs-Szenarien zu testen und höhere Prämien für die Versicherung gegen zivilrechtliche Strafen einzuplanen.

Wird das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet, tritt es am 1. Januar 2027 in Kraft und gibt Arbeitgebern sechs Monate zur Anpassung. Führungskräfte im Bereich Mobilität sollten die Beratungen im Ausschuss verfolgen, um mögliche Abschwächungen der strengsten Paragraphen zu erkennen, doch die Richtung – hin zu einer kontinuierlichen digitalen Statusüberwachung – ist nun klar.
Quelle: UK Parliament

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