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SafeWork SA aktualisiert Richtlinien für ausländische Visuminhaber und erinnert Arbeitgeber an ihre Arbeitsschutzpflichten

Juli 20, 2026
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SafeWork SA aktualisiert Richtlinien für ausländische Visuminhaber und erinnert Arbeitgeber an ihre Arbeitsschutzpflichten
SafeWork SA hat in den frühen Morgenstunden des 19. Juli 2026 stillschweigend seine Informationsseite für „Arbeitnehmer aus dem Ausland“ aktualisiert und dabei betont, dass Inhaber temporärer Visa denselben Arbeitsschutz genießen wie australische Beschäftigte. Die überarbeitete Seite erläutert die Pflichten der Arbeitgeber gemäß dem Work Health and Safety Act 2012 (SA) und verweist auf neue mehrsprachige Ressourcen zu Zutrittsregelungen, Ansprüchen auf Schutzausrüstung und Meldewegen bei Vorfällen.

Der Zeitpunkt der Aktualisierung ist bemerkenswert: Die Landwirtschafts- und Gastgewerbebranchen in Südaustralien haben die Rekrutierung von Working-Holiday-Makern und Inhabern des Subclass-482-Visums verstärkt, um den Arbeitskräftemangel in der Hochsaison auszugleichen. Aufsichtsbehörden berichten, dass viele kleine Unternehmen nicht wissen, dass Visa-Inhaber Sicherheitsstandards nicht gegen Akkordlöhne oder Unterkunft aufgeben dürfen. Jüngste Kontrollen deckten Verstöße auf, die von unzureichender Einarbeitung bis zum Fehlen persönlicher Schutzausrüstung reichen.

SafeWork SA aktualisiert Richtlinien für ausländische Visuminhaber und erinnert Arbeitgeber an ihre Arbeitsschutzpflichten


Für Manager im Bereich globale Mobilität signalisiert die Aktualisierung ein erhöhtes Risiko für Durchsetzungsmaßnahmen. Arbeitgeber mit Standorten in mehreren Bundesstaaten müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitsplätze in Südaustralien den neuen Vorgaben entsprechen, da SafeWork SA-Inspektoren nun Bußgelder direkt vor Ort verhängen können – etwa bei fehlenden übersetzten Sicherheitsanleitungen. Unternehmen, die auf Zeitarbeitsfirmen setzen, sollten überprüfen, ob die Auftragnehmer migrantische Arbeitnehmer in einer für sie verständlichen Sprache über ihre Arbeitsschutzrechte informieren.

Die Leitlinien stellen außerdem klar, dass ausländische Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen unabhängig vom Visastatus Anspruch auf Arbeitsunfallentschädigung haben und dass die Meldung von Sicherheitsbedenken nicht automatisch zu Einwanderungskontrollen führt. Migrationsbefürworter begrüßen diese Klarstellung, da die Angst vor einer Gefährdung der Visaverlängerung viele Beschäftigte davon abhält, Missstände anzusprechen.

SafeWork SA bietet im nächsten Monat kostenlose Webinare zum Management multikultureller Belegschaften an. Teilnahmebescheinigungen werden als Fortbildungsnachweis für registrierte Migrationsberater anerkannt, die Unternehmen in Fragen der Arbeitsschutz-Compliance beraten.
Quelle: SafeWork SA

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