
Brüssel – 22. Juli 2026. Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung mit dem Titel „Ein erneuertes Engagement zum Schutz und zur Stärkung der EU-Bürger“ veröffentlicht. Darin zieht sie Bilanz zum neun Jahre alten Europäischen Säule sozialer Rechte und skizziert drei Prioritäten für die kommende Legislaturperiode: 1) Entlastung bei den Lebenshaltungskosten, 2) Vorbereitung der Arbeitsmärkte auf Künstliche Intelligenz und 3) Verringerung der Ungleichheit. Für Teams im Bereich globale Mobilität und Personalwesen in Belgien ist das Papier mehr als ein soziales Manifest. Die Kommission verknüpft ausdrücklich die Säulen „faire Arbeitsbedingungen“ und „sozialer Schutz“ mit den Bedürfnissen der 13 Millionen grenzüberschreitenden Arbeitnehmer in der EU. Sie kündigt eine gesetzliche Nachfolge der kürzlich aktualisierten Koordinierungsregeln zu Arbeitslosen-, Familien- und Langzeitpflegeleistungen an und richtet eine hochrangige Expertengruppe ein, die prüfen soll, wie KI-gestützte Jobvermittlung und Telearbeit etabliert werden können, ohne die Mitnahme von Sozialrechten zu gefährden.
Konkret können entsandte Expatriates nach oder aus Belgien mit einfacheren Verfahren für den Leistungstransfer, schnelleren elektronischen Datenaustausch zwischen der belgischen ONSS/RSZ und anderen Mitgliedstaaten sowie klareren Regeln zu Mindestlohnzuschlägen rechnen, wenn Mitarbeiter in Belgiens teuren Wohnungsmarkt entsandt werden. Die Kommission deutet zudem finanzielle Unterstützung für kleine Unternehmen an, die Schwierigkeiten haben, die neuen Koordinierungsregeln bei Auslandseinsätzen umzusetzen. Die Mitteilung bekräftigt, dass mobilitätsbezogene Maßnahmen über den Europäischen Sozialfonds Plus und die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Sie fordert die Mitgliedstaaten – darunter auch Belgien, das weiterhin Engpässe bei seinem Nationalen Sozialversicherungskontaktpunkt hat – auf, die Plattform für den elektronischen Austausch sozialversicherungsrelevanter Informationen (EESSI) bis Jahresende vollständig einzusetzen.
Spezialisten für globale Mobilität sollten daher ihre Entsendungsrichtlinien überprüfen, Kostenprognosetools an die bevorstehenden Änderungen bei den Leistungstransfergrenzen anpassen und sicherstellen, dass HRIS-Systeme die neuen EESSI-Workflows unterstützen. Belgische Arbeitgeber, die stark auf Drittstaatsangehörige angewiesen sind, wird empfohlen, die Empfehlungen der KI-Expertengruppe, die Anfang 2027 erwartet werden, genau zu verfolgen, da diese künftige Blue-Card-Gehaltsschwellen und die von den flämischen, wallonischen und Brüsseler Arbeitsdiensten genutzten Matching-Algorithmen beeinflussen könnten.
Konkret können entsandte Expatriates nach oder aus Belgien mit einfacheren Verfahren für den Leistungstransfer, schnelleren elektronischen Datenaustausch zwischen der belgischen ONSS/RSZ und anderen Mitgliedstaaten sowie klareren Regeln zu Mindestlohnzuschlägen rechnen, wenn Mitarbeiter in Belgiens teuren Wohnungsmarkt entsandt werden. Die Kommission deutet zudem finanzielle Unterstützung für kleine Unternehmen an, die Schwierigkeiten haben, die neuen Koordinierungsregeln bei Auslandseinsätzen umzusetzen. Die Mitteilung bekräftigt, dass mobilitätsbezogene Maßnahmen über den Europäischen Sozialfonds Plus und die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Sie fordert die Mitgliedstaaten – darunter auch Belgien, das weiterhin Engpässe bei seinem Nationalen Sozialversicherungskontaktpunkt hat – auf, die Plattform für den elektronischen Austausch sozialversicherungsrelevanter Informationen (EESSI) bis Jahresende vollständig einzusetzen.
Spezialisten für globale Mobilität sollten daher ihre Entsendungsrichtlinien überprüfen, Kostenprognosetools an die bevorstehenden Änderungen bei den Leistungstransfergrenzen anpassen und sicherstellen, dass HRIS-Systeme die neuen EESSI-Workflows unterstützen. Belgische Arbeitgeber, die stark auf Drittstaatsangehörige angewiesen sind, wird empfohlen, die Empfehlungen der KI-Expertengruppe, die Anfang 2027 erwartet werden, genau zu verfolgen, da diese künftige Blue-Card-Gehaltsschwellen und die von den flämischen, wallonischen und Brüsseler Arbeitsdiensten genutzten Matching-Algorithmen beeinflussen könnten.
Quelle: European Commission – Newsroom
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