
Eine vorläufige Stellungnahme des Generalanwalts am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat Wien in seinem langjährigen Streit mit Rom über den Schwerverkehr im Brennerkorridor einen wichtigen – wenn auch vorläufigen – Erfolg beschert. In seinen am 24. Juli 2026 veröffentlichten Schlussanträgen stellte Generalanwalt Athanasios Rantos fest, dass das sogenannte „Blockabfertigung“-System der Tiroler Behörden an sich keine Verletzung der EU-Regeln zum freien Warenverkehr darstellt. Die Blockabfertigung erlaubt es der österreichischen Polizei, den Lkw-Verkehr in Kufstein in den frühen Morgenstunden nach Feiertagsfahrverboten zu dosieren und nur etwa 300 Lastwagen pro Stunde auf die A13 Brennerautobahn passieren zu lassen. Während Tirol argumentiert, dass diese Maßnahme notwendig sei, um stundenlange Rückstaus zu verhindern, behauptet Italien, dass dadurch die Staus lediglich nördlich der Grenze verlagert würden, und hat Österreich deshalb vor dem EuGH verklagt.
Der Generalanwalt stimmte zu, dass Mitgliedstaaten verhältnismäßige Verkehrsmanagementmaßnahmen zum Schutz von Umwelt und Verkehrssicherheit ergreifen dürfen, und stellte fest, dass Italien nicht nachweisen konnte, dass die österreichischen Beamten eine starre Obergrenze durchsetzen, statt eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Sollte der Gerichtshof der Stellungnahme später in diesem Jahr folgen – was in etwa 80 % der Fälle geschieht – darf Österreich die für 2026 angekündigten 30 Blockabfertigungstage beibehalten.
Gleichzeitig gab die Stellungnahme Italien in drei Nebenaspekten Recht: Das nächtliche Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen in Tirol, das samstägliche Winterfahrverbot für in Richtung Italien fahrende Schwerlastfahrzeuge sowie das Verbot des Straßentransports von schienengängigen Gütern erscheinen unverhältnismäßig. Diese Regelungen müssten daher möglicherweise aufgehoben oder überarbeitet werden.
Für Logistikplaner stehen viel auf dem Spiel. Ein positives Urteil würde die geregelten Lkw-Warteschlangen am frühen Morgen festschreiben, die deutsche Verlader als Ursache für bis zu 40 Kilometer lange Staus auf den Autobahnen A8 und A93 sehen, die österreichischen Behörden jedoch als Mittel zur Vermeidung eines Verkehrschaos im Inntal loben. Unternehmen, die nach Norditalien exportieren oder dort durchfahren, sollten sich daher auf eine weitere Feiertagssaison mit Slot-Vergaben, verpflichtenden Reservierungssystemen und strengen Fahrerruhezeitberechnungen einstellen.
Fällt das Urteil hingegen gegen die Maßnahme aus, wird Tirol alternative Instrumente benötigen – etwa dynamische Mautsysteme oder verpflichtende Verladungen auf die Schiene –, um die jährlich 2,5 Millionen Lkw am Brenner zu steuern. Praktisch wird Mobilitätsmanagern empfohlen: (1) den Tiroler „Dosierkalender“ für kurzfristige Blocktage weiterhin im Blick zu behalten; (2) wo möglich frühzeitig Schienengüterkapazitäten auf der „Rollenden Landstraße“ zu reservieren; und (3) Fahrer auf mögliche Rückstaus auf deutscher Seite in Kiefersfelden hinzuweisen. Multinationale Unternehmen mit zeitkritischen Lieferketten sollten zudem alternative Routen über den Tauern- oder Gotthardkorridor prüfen, wobei die höheren Kilometerkosten und längeren Fahrzeiten zu berücksichtigen sind.
Der Generalanwalt stimmte zu, dass Mitgliedstaaten verhältnismäßige Verkehrsmanagementmaßnahmen zum Schutz von Umwelt und Verkehrssicherheit ergreifen dürfen, und stellte fest, dass Italien nicht nachweisen konnte, dass die österreichischen Beamten eine starre Obergrenze durchsetzen, statt eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Sollte der Gerichtshof der Stellungnahme später in diesem Jahr folgen – was in etwa 80 % der Fälle geschieht – darf Österreich die für 2026 angekündigten 30 Blockabfertigungstage beibehalten.
Gleichzeitig gab die Stellungnahme Italien in drei Nebenaspekten Recht: Das nächtliche Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen in Tirol, das samstägliche Winterfahrverbot für in Richtung Italien fahrende Schwerlastfahrzeuge sowie das Verbot des Straßentransports von schienengängigen Gütern erscheinen unverhältnismäßig. Diese Regelungen müssten daher möglicherweise aufgehoben oder überarbeitet werden.
Für Logistikplaner stehen viel auf dem Spiel. Ein positives Urteil würde die geregelten Lkw-Warteschlangen am frühen Morgen festschreiben, die deutsche Verlader als Ursache für bis zu 40 Kilometer lange Staus auf den Autobahnen A8 und A93 sehen, die österreichischen Behörden jedoch als Mittel zur Vermeidung eines Verkehrschaos im Inntal loben. Unternehmen, die nach Norditalien exportieren oder dort durchfahren, sollten sich daher auf eine weitere Feiertagssaison mit Slot-Vergaben, verpflichtenden Reservierungssystemen und strengen Fahrerruhezeitberechnungen einstellen.
Fällt das Urteil hingegen gegen die Maßnahme aus, wird Tirol alternative Instrumente benötigen – etwa dynamische Mautsysteme oder verpflichtende Verladungen auf die Schiene –, um die jährlich 2,5 Millionen Lkw am Brenner zu steuern. Praktisch wird Mobilitätsmanagern empfohlen: (1) den Tiroler „Dosierkalender“ für kurzfristige Blocktage weiterhin im Blick zu behalten; (2) wo möglich frühzeitig Schienengüterkapazitäten auf der „Rollenden Landstraße“ zu reservieren; und (3) Fahrer auf mögliche Rückstaus auf deutscher Seite in Kiefersfelden hinzuweisen. Multinationale Unternehmen mit zeitkritischen Lieferketten sollten zudem alternative Routen über den Tauern- oder Gotthardkorridor prüfen, wobei die höheren Kilometerkosten und längeren Fahrzeiten zu berücksichtigen sind.
Quelle: Tagesschau