
Geschäftsreisende, die am 17. September in Wallonien an- oder abreisten, wurden von Störungen überrascht, als der Flughafen Brüssel Süd Charleroi (CRL) bestätigte, dass ein spontaner nächtlicher Streik der Skeyes-Fluglotsen zur Streichung von mehr als vierzig Flügen zwischen 22:00 Uhr am 16. September und 08:00 Uhr am folgenden Morgen führte. Die Arbeitsniederlegung folgt auf das Scheitern der Verhandlungen über ein neues Bonussystem für Nachtschichten und den Widerstand gegen das „Digital-Tower“-Projekt von Skeyes, das die Kontrolle der Flugbetriebe in Charleroi und Lüttich künftig in ein Fernsteuerzentrum in Namur verlagern soll. Besonders betroffen war die Billigfluggesellschaft Ryanair, die 15 Flugzeuge am CRL stationiert hat und Flüge zu Geschäfts- und Freizeitdestinationen wie Madrid, Manchester und Stockholm streichen musste. Auch Wizz Air und TUI fly Belgium meldeten Änderungen im Flugplan, während der Flughafen die Passagiere aufforderte, sich vor Reiseantritt bei ihren Airlines zu informieren. Da bis zum 10. Oktober weitere nächtliche Streiks angekündigt sind, weichen Unternehmen mit engen Anschlusszeiten bereits auf Routen über Brüssel-Zaventem oder Lille aus. Über die unmittelbaren Unannehmlichkeiten für Passagiere hinaus offenbart der Konflikt eine Zerreißprobe in Belgiens umfassender Strategie zur Modernisierung der Luftfahrt. Skeyes betont, dass die Fernsteuerungstechnologie unerlässlich sei, um dem drohenden Mangel an Fluglotsen entgegenzuwirken und regionale Flughäfen wettbewerbsfähig zu halten; die Gewerkschaften hingegen warnen, dass das Vorhaben Sicherheit und Arbeitsbedingungen gefährde. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnten wiederholte nächtliche Schließungen dem Ruf des Flughafens bei Frachtspediteuren schaden, die sich auf die umsatzstarke Jahresendzeit vorbereiten. Mobilitätsmanager sollten daher drei Ratschläge beherzigen: Pufferzeiten bei frühen Abflügen ab Charleroi einplanen, die von Skeyes und CRL veröffentlichten Notfallpläne beobachten und reisende Mitarbeiter daran erinnern, dass die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) die Haftung der Airlines bei Flugausfällen durch Fluglotsenstreiks einschränkt. Arbeitgeber sollten daher auf Übernachtungs- und Umbuchungskosten vorbereitet sein. Blickt man voraus, könnte sich der Arbeitskampf ausweiten: Das gleiche Digital-Tower-Konzept ist für die Flughäfen Ostende-Brügge und Antwerpen im Jahr 2027 geplant, was bedeutet, dass die Modernisierung der Flugverkehrskontrolle in Wallonien als Vorbild für die landesweite Umsetzung und die Zuverlässigkeit des Reisens in Belgien dienen könnte.