
Der Staatsrat Chinas hat am 15. September 2026 offiziell das Dekret Nr. 841 – Verordnung zur Verwaltung von Aus- und Einreise – in Kraft gesetzt. Die 19 Artikel umfassende Regelung, die erst sechs Wochen zuvor veröffentlicht wurde, ersetzt verstreute Bestimmungen im Aus- und Einreisegesetz, im Passgesetz sowie in ergänzenden Vorschriften durch ein einheitliches Regelwerk, das die Befugnisse der Grenzbeamten erheblich ausweitet. Dem Dekret zufolge dürfen Behörden chinesische Staatsbürger bei der Beantragung von Pässen oder an der Grenzkontrolle nun davon abhalten, in nicht näher definierte „Hochrisikoländer“ zu reisen. Zudem können Ausreiseverbote von bis zu drei Jahren gegen Personen verhängt werden, die angeblich die „industrielle oder technologische Sicherheit“ im Ausland gefährden – eine Klausel, die Experten zufolge gezielt Wissenschaftler, Ingenieure und Führungskräfte bei Technologiegeschäften treffen könnte. Auch Ausländer unterliegen strengeren Kontrollen: Wer auf Chinas „Gegenmaßnahmenliste“, „Liste nicht vertrauenswürdiger Einheiten“ oder „Liste böswilliger Einheiten“ steht, kann die Ausreise verweigert oder physisch am Verlassen des Landes gehindert werden. Human Rights Watch kritisiert, dass das Dekret das universelle Recht auf Ausreise verletzt, da viele der neuen Kriterien – etwa die „mögliche Gefährdung nationaler Interessen“ – so vage formuliert sind, dass sie willkürliche Maßnahmen begünstigen. In den vergangenen zehn Jahren hat China Ausreiseverbote zunehmend gegen Menschenrechtsaktivisten und Geschäftsleute in Handels- oder Rechtsstreitigkeiten eingesetzt; Kritiker sehen in den neuen Regeln eine Kodifizierung dieser bislang willkürlichen Praxis und eine Ausweitung auf eine deutlich größere Personengruppe. Für multinationale Unternehmen steht die Geschäftskontinuität im Vordergrund. Mitarbeiter, die in China stationiert sind oder dorthin entsandt werden, könnten bei laufenden Ermittlungen, Exportkontrollprüfungen oder Zivilklagen kurzfristig an der Ausreise gehindert werden. Unternehmen überarbeiten bereits ihre Entsendungsverträge, um Evakuierungsklauseln einzufügen, während Risikomanager ihren Mitarbeitern raten, persönliche Geräte frei von sensiblen Daten zu halten, die als nationale Sicherheitsrisiken interpretiert werden könnten. Praktisch sollten Reisende mit längeren Nachkontrollen und zusätzlichen Dokumentenprüfungen rechnen, insbesondere wenn ihre Reiserouten Länder umfassen, die Peking als sicherheitsrelevant einstuft. Juristische Berater empfehlen, Nachweise mitzuführen, die den Reisegrund als „wahrheitsgemäß und rechtmäßig“ belegen – genau die Formulierung aus Artikel 3 –, um willkürliche Verzögerungen bei der Passkontrolle zu minimieren.
Quelle: Human Rights Watch
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