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Gehaltsgrenzen steigen 2026 für Rot-Weiß-Rot- und EU-Blue-Cards deutlich an

Jan. 10, 2026
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Gehaltsgrenzen steigen 2026 für Rot-Weiß-Rot- und EU-Blue-Cards deutlich an
Globale Arbeitgeber müssen ihre österreichischen Vergütungspakete anpassen, nachdem die Regierung höhere Mindestgehaltsgrenzen für die wichtigsten Arbeitserlaubniswege veröffentlicht hat. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Bruttogehaltsschwelle für Inhaber der Rot-Weiß-Rot-Karte auf 3.465 € pro Monat, während Bewerber für die EU-Blaukarte mindestens 55.678 € jährlich verdienen müssen. Für „Super-Key“-Mitarbeiter und entsandte Arbeitnehmer gelten nun Ausnahmen ab 8.316 € pro Monat.

Da österreichische Gehälter in vierzehn Raten ausgezahlt werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass *jede* monatliche Zahlung nach Abzug der Steuern die Vorgaben erfüllt. Kollektivverträge können sogar höhere Beträge vorsehen und damit die nationalen Mindestwerte übersteigen. Bestehende Karteninhaber müssen ihr Gehalt nicht sofort anheben, bei einer Verlängerung muss jedoch das neue Mindestgehalt erreicht werden. Anträge, die Ende 2025 eingereicht werden, werden bereits nach den 2026er Schwellenwerten bewertet.

Gehaltsgrenzen steigen 2026 für Rot-Weiß-Rot- und EU-Blue-Cards deutlich an


Eine Nichteinhaltung kann zu sofortigen Ablehnungen oder Bußgeldern nach dem österreichischen Lohn- und Sozialdumpinggesetz führen. Mobilitätsmanager sollten daher die Berechnungen der Schattenabrechnung überprüfen, Einsatzbudgets aktualisieren und gegebenenfalls die Lebenshaltungskostenpauschalen anpassen, falls das Nettogehalt nach Steuern und Sozialabgaben unter die Erwartungen fällt.

Einwanderungsberater rechnen mit wachsendem Interesse an der Route für „schwer zu besetzende Berufe“, die niedrigere Gehaltsanforderungen für bestimmte Mangelberufe vorsieht. Unternehmen müssen jedoch weiterhin den Arbeitsmarktbedarf nachweisen und die Stelle mindestens zehn Tage vor Antragstellung beim Arbeitsmarktservice melden.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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