
Die neu benannte Immigration Advice Authority (IAA) hat ihren ersten Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2024/25 veröffentlicht und dabei eine deutlich entschlossenere Haltung zur Regulierung der Einwanderungsberatung eingenommen. Das am 29. Januar 2026 erschienene 80-seitige Dokument hebt ein Jahr des Wandels unter einer neuen Kommissarin hervor und präsentiert eine Vielzahl von Durchsetzungsstatistiken – darunter 41 Ermittlungen gegen nicht regulierte Berater, 84 Audits sowie wegweisende strafrechtliche Verurteilungen wegen illegaler Einwanderungsberatung. (gov.uk)
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist der Bericht mehr als nur eine reine Buchhaltungsübung. Die IAA bestätigt, dass sie proaktive Audits bei Unternehmensdienstleistern für Einwanderungsberatung sowie internen Mobilitätsteams, die „in den Anwendungsbereich fallende“ Beratung für Mitarbeitende anbieten, ausweiten wird. Arbeitgeber, die Skilled Worker und Global Business Mobility Migranten sponsern, müssen daher mit einer genaueren Prüfung interner „Helpdesks“ rechnen, die Mitarbeitende bei Visumsverlängerungen oder Anträgen für Angehörige unterstützen. Das Fehlen einer erforderlichen IAA-Registrierung kann Unternehmen strafrechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Bußgeldern aussetzen.
Die Behörde investiert zudem in die Datenabstimmung mit dem Atlas-Fallmanagementsystem des Innenministeriums. Dies ermöglicht eine Echtzeit-Erkennung von Beratern, deren Klienten wiederholt gegen Visabestimmungen verstoßen oder überziehen, was eine Rückkopplungsschleife schafft, die Lizenzsperren für wiederholte Sponsorenverstöße auslösen kann. Unternehmen, die Visa-Angelegenheiten an mehrere Dienstleister auslagern, sollten ihre Vertragsklauseln zu beruflicher Regulierung und Haftungsfreistellungen angesichts dieses neuen Risikos überprüfen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Weiterbildung. Die IAA bearbeitete im vergangenen Jahr 1.029 neue Anträge von Beratern und plant, ab April 2026 eine verpflichtende kontinuierliche berufliche Weiterbildung (CPD) für alle registrierten Berater einzuführen. Multinationale Unternehmen mit internen Einwanderungszentren müssen Zeit und Ressourcen für die Erfüllung der neuen CPD-Stunden einplanen, um nicht gegen die Kompetenzanforderungen zu verstoßen.
Abschließend skizziert der Bericht die Prioritäten der Behörde für 2026/27: Stärkung der Whistleblower-Kanäle, Veröffentlichung öffentlicher „Watchlists“ mit unseriösen Beratern und Zusammenarbeit mit HMRC zur Bekämpfung von Steuerbetrug im Zusammenhang mit illegaler Beratung. Für HR- und Mobilitätsverantwortliche ist die Botschaft klar: Einwanderungskonformität ist nicht mehr allein Sache des Innenministeriums – die IAA wird zu einem immer einflussreicheren Regulator, der in Risikoregister und Lieferantenauswahlprozesse einbezogen werden muss.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist der Bericht mehr als nur eine reine Buchhaltungsübung. Die IAA bestätigt, dass sie proaktive Audits bei Unternehmensdienstleistern für Einwanderungsberatung sowie internen Mobilitätsteams, die „in den Anwendungsbereich fallende“ Beratung für Mitarbeitende anbieten, ausweiten wird. Arbeitgeber, die Skilled Worker und Global Business Mobility Migranten sponsern, müssen daher mit einer genaueren Prüfung interner „Helpdesks“ rechnen, die Mitarbeitende bei Visumsverlängerungen oder Anträgen für Angehörige unterstützen. Das Fehlen einer erforderlichen IAA-Registrierung kann Unternehmen strafrechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Bußgeldern aussetzen.
Die Behörde investiert zudem in die Datenabstimmung mit dem Atlas-Fallmanagementsystem des Innenministeriums. Dies ermöglicht eine Echtzeit-Erkennung von Beratern, deren Klienten wiederholt gegen Visabestimmungen verstoßen oder überziehen, was eine Rückkopplungsschleife schafft, die Lizenzsperren für wiederholte Sponsorenverstöße auslösen kann. Unternehmen, die Visa-Angelegenheiten an mehrere Dienstleister auslagern, sollten ihre Vertragsklauseln zu beruflicher Regulierung und Haftungsfreistellungen angesichts dieses neuen Risikos überprüfen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Weiterbildung. Die IAA bearbeitete im vergangenen Jahr 1.029 neue Anträge von Beratern und plant, ab April 2026 eine verpflichtende kontinuierliche berufliche Weiterbildung (CPD) für alle registrierten Berater einzuführen. Multinationale Unternehmen mit internen Einwanderungszentren müssen Zeit und Ressourcen für die Erfüllung der neuen CPD-Stunden einplanen, um nicht gegen die Kompetenzanforderungen zu verstoßen.
Abschließend skizziert der Bericht die Prioritäten der Behörde für 2026/27: Stärkung der Whistleblower-Kanäle, Veröffentlichung öffentlicher „Watchlists“ mit unseriösen Beratern und Zusammenarbeit mit HMRC zur Bekämpfung von Steuerbetrug im Zusammenhang mit illegaler Beratung. Für HR- und Mobilitätsverantwortliche ist die Botschaft klar: Einwanderungskonformität ist nicht mehr allein Sache des Innenministeriums – die IAA wird zu einem immer einflussreicheren Regulator, der in Risikoregister und Lieferantenauswahlprozesse einbezogen werden muss.
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