
In einem wegweisenden Urteil vom 12. März 2026 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass Italiens Anforderung, dass Drittstaatsangehörige mindestens zehn aufeinanderfolgende Jahre legal im Land gelebt haben müssen, um Anspruch auf das garantierte Mindesteinkommen (reddito di cittadinanza) zu haben, mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Der Fall (verbundene Rechtssachen C-112/22 und C-223/22) landete in Luxemburg, nachdem zwei italienische Gerichte gefragt hatten, ob die Bedingung sozialer Unterstützungsleistungen an eine zehnjährige Aufenthaltsdauer eine indirekte Diskriminierung darstellt. Der EuGH stimmte dem zu und stellte fest, dass die Einschränkung gegen Artikel 34 der EU-Grundrechtecharta sowie die Artikel 20–24 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verstößt. Die Richter betonten, dass Mitgliedstaaten zwar Qualifikationszeiträume einführen dürfen, diese jedoch verhältnismäßig sein müssen und mobile Arbeitnehmer sowie deren Familien nicht unangemessen lange ausschließen dürfen. Praktisch bedeutet die Entscheidung, dass die italienischen INPS-Stellen und Kommunalbehörden Anträge auf Leistungen von Nicht-EU-Bürgern mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis von mindestens fünf Jahren (permesso di soggiorno UE per soggiornanti di lungo periodo) bearbeiten müssen, selbst wenn diese kürzer im Land leben. Juristen erwarten eine Welle von rückwirkenden Anträgen und gerichtlichen Einsprüchen von Beschäftigten in den Bereichen Bau, Gastgewerbe und häusliche Pflege, die während der Arbeitsquotenrunden 2020–2025 eingereist sind. Für Arbeitgeber, die Zulagen für entsandte Arbeitnehmer oder Gehaltszuschläge unter der Annahme zahlen, dass neu eingestellte Mitarbeiter keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, beseitigt das Urteil eine bisherige Budgetannahme: Personalabteilungen sollten ihre Kostenkalkulationen und Mobilitätspolitiken überarbeiten, um eine doppelte Leistungserbringung zu vermeiden. Auch internationale Entsendungsmanager sollten ihre Vorab-Informationen aktualisieren, damit Mitarbeiter, die unter der Flussi-Quote 2026–28 ankommen, ihre möglichen Ansprüche kennen. Politisch erhöht das Urteil den Druck auf die Regierung Meloni, die eine Verschärfung der Sozialleistungsansprüche versprochen hatte. Das Arbeitsministerium hat bereits eine technische Runde mit Gewerkschaften und Arbeitgebern angekündigt, um bis Ende März Leitlinien zur Umsetzung zu erarbeiten. Eine verspätete Anpassung der nationalen Gesetzgebung könnte Italien einem Vertragsverletzungsverfahren und finanziellen Sanktionen aussetzen. Bis zur Verabschiedung neuer Regeln hat das EuGH-Urteil unmittelbare Wirkung, und Gerichte müssen widersprüchliche Bestimmungen außer Kraft setzen.
Quelle: EU Law Live