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Spanisches Oberstes Gericht: Krankheitszeiten müssen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis angerechnet werden

Apr. 6, 2026
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Spanisches Oberstes Gericht: Krankheitszeiten müssen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis angerechnet werden
In einem wegweisenden Urteil vom 5. April 2026 entschied der Oberste Gerichtshof Spaniens, dass Tage mit ärztlich bescheinigter Krankschreibung als „effektive Beschäftigungszeiten“ gelten, wenn Ausländer ihre kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse verlängern möchten. Bisher zogen die regionalen Ausländerbehörden Krankheitszeiten häufig nicht mit ein, was dazu führen konnte, dass Beschäftigte unter die erforderliche Mindestarbeitszeit von 180 Tagen pro Jahr fielen.

Der Fall wurde von einem marokkanischen Lagerarbeiter angestrengt, dessen Vertrag nach einem Arbeitsunfall für acht Wochen ausgesetzt wurde. Bei seinem Antrag auf Verlängerung im zweiten Jahr lehnte die Behörde in Valencia den Antrag mit der Begründung ab, er habe „nicht genügend registrierte Arbeitstage“ vorzuweisen. Der Oberste Gerichtshof hob diese Entscheidung auf und berief sich dabei auf Artikel 36 des Königlichen Erlasses 557/2011, der vorübergehende Arbeitsunfähigkeit bei spanischen Staatsbürgern mit aktiven Sozialversicherungsbeiträgen gleichsetzt und daher auch für Ausländer gelten müsse.

Für Arbeitgeber beseitigt das Urteil eine Grauzone, die bislang zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten bei den Beschäftigten führte. Personalverantwortliche sollten ihre internen Mobilitätsrichtlinien umgehend anpassen: Krankheitszeiten – sei es durch Unfall, Schwangerschaft oder Langzeiterkrankung – zählen nun zur Mindestarbeitszeit, sofern während der Abwesenheit Sozialversicherungsbeiträge weitergezahlt wurden. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass die Lohnbuchhaltung die „incapacidad temporal“ korrekt meldet, damit die Beitragszeiten entsprechend erfasst werden.

Spanisches Oberstes Gericht: Krankheitszeiten müssen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis angerechnet werden


Immigrationsrechtler gehen davon aus, dass das Urteil bundesweit Auswirkungen auf laufende Verfahren haben wird und das Ministerium für Integration seine Verlängerungsrichtlinien überarbeiten könnte, die seit 2021 unverändert sind. Ausländische Arbeitnehmer mit Nicht-EU-Blaukarte, hochqualifizierten oder regulären Arbeitsgenehmigungen, die bisher zögerten, notwendige Krankheitszeiten in Anspruch zu nehmen, erhalten nun rechtliche Sicherheit.

Praktisch sollten Beschäftigte, deren Verlängerung zwischen jetzt und dem dritten Quartal 2026 ansteht, ihr aktualisiertes „Informe de Vida Laboral“ (Arbeitsbescheinigung) herunterladen, um zu überprüfen, ob die Krankentage korrekt erfasst sind. Bei Unstimmigkeiten können Sozialversicherungsstellen innerhalb von 90 Tagen rückwirkende Korrekturen vornehmen.

Das Urteil stärkt zudem Spaniens Attraktivität als Ziel für internationale Fachkräfte, indem es den Beschäftigtenschutz für ausländische und einheimische Arbeitnehmer angleicht.
Quelle: Euro Weekly News

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