
Nach 13 Jahren legislativer Blockade erzielten die EU-Institutionen am 12. Juni einen Kompromiss, der das Recht der Passagiere auf finanzielle Entschädigung bei Flugverspätungen von drei Stunden oder mehr bewahrt. Nationale Regierungen hatten versucht, die Schwelle auf bis zu sechs Stunden anzuheben, doch das Europäische Parlament setzte sich durch und hält die Entschädigungen bei 250 bis 600 Euro, abhängig von der Entfernung. Eine Plenarabstimmung und die formelle Unterzeichnung sind für den 15. Juni geplant; Fluggesellschaften und Mitgliedstaaten haben dann zwölf Monate Zeit zur Umsetzung.
Der Text verpflichtet die Fluggesellschaften außerdem, Minderjährige und schutzbedürftige Reisende ohne zusätzliche Gebühren neben ihren Begleitpersonen zu platzieren, ein kleines persönliches Gepäckstück kostenlos zu akzeptieren und Erstattungs- oder Gutscheinansprüche innerhalb klar definierter Fristen zu bearbeiten. Das spanische Verbraucherministerium begrüßte die Einigung und verwies darauf, dass spanische Gerichte im vergangenen Jahr fast 300.000 Entschädigungsansprüche bearbeiteten – nur Deutschland verzeichnete ein höheres Volumen. Die neuen Regeln sollten die Zahl der Rechtsstreitigkeiten reduzieren, indem sie die Pflichten der Fluggesellschaften klarer definieren.
Für Firmenmobilitätsprogramme sichert die Entscheidung eine vorhersehbare Kostenerstattung bei verspäteten Mitarbeitern und erhält Verhandlungsspielraum bei Service-Level-Agreements mit Airlines. Reisebüros in Spanien kündigen an, Buchungstools und Richtlinienvorlagen zu aktualisieren, um die kodifizierten Rechte widerzuspiegeln, insbesondere die neue Pflicht der Fluggesellschaften, Rabatte anzubieten, wenn Passagiere auf Handgepäck verzichten.
Fluggesellschaften befürchten, dass die unveränderte Schwelle zu höheren Ticketpreisen führen könnte, da sie die Kosten für Störungen insbesondere auf stark frequentierten Freizeitstrecken wie Madrid–Palma oder Barcelona–Berlin, wo Billigkonkurrenten mit knappen Margen operieren, selbst tragen müssen. Analysten von CaixaBank Research schätzen den Einfluss auf die durchschnittlichen Tarife in Spanien jedoch auf „weniger als 2 Euro pro Flugabschnitt“, wenn die Kosten auf die Auslastung verteilt werden.
Passagiere, die ihre Reise in Nicht-EU-Drehkreuzen wie Dubai, Doha oder New York beginnen oder beenden, sind weiterhin geschützt, sofern die ausführende Fluggesellschaft eine EU-Lizenz besitzt – ein wichtiger Punkt, den Mobilitätsmanager bei der Planung von Langstreckenflügen für Führungskräfte, die nach Spanien umziehen, beachten sollten.
Der Text verpflichtet die Fluggesellschaften außerdem, Minderjährige und schutzbedürftige Reisende ohne zusätzliche Gebühren neben ihren Begleitpersonen zu platzieren, ein kleines persönliches Gepäckstück kostenlos zu akzeptieren und Erstattungs- oder Gutscheinansprüche innerhalb klar definierter Fristen zu bearbeiten. Das spanische Verbraucherministerium begrüßte die Einigung und verwies darauf, dass spanische Gerichte im vergangenen Jahr fast 300.000 Entschädigungsansprüche bearbeiteten – nur Deutschland verzeichnete ein höheres Volumen. Die neuen Regeln sollten die Zahl der Rechtsstreitigkeiten reduzieren, indem sie die Pflichten der Fluggesellschaften klarer definieren.
Für Firmenmobilitätsprogramme sichert die Entscheidung eine vorhersehbare Kostenerstattung bei verspäteten Mitarbeitern und erhält Verhandlungsspielraum bei Service-Level-Agreements mit Airlines. Reisebüros in Spanien kündigen an, Buchungstools und Richtlinienvorlagen zu aktualisieren, um die kodifizierten Rechte widerzuspiegeln, insbesondere die neue Pflicht der Fluggesellschaften, Rabatte anzubieten, wenn Passagiere auf Handgepäck verzichten.
Fluggesellschaften befürchten, dass die unveränderte Schwelle zu höheren Ticketpreisen führen könnte, da sie die Kosten für Störungen insbesondere auf stark frequentierten Freizeitstrecken wie Madrid–Palma oder Barcelona–Berlin, wo Billigkonkurrenten mit knappen Margen operieren, selbst tragen müssen. Analysten von CaixaBank Research schätzen den Einfluss auf die durchschnittlichen Tarife in Spanien jedoch auf „weniger als 2 Euro pro Flugabschnitt“, wenn die Kosten auf die Auslastung verteilt werden.
Passagiere, die ihre Reise in Nicht-EU-Drehkreuzen wie Dubai, Doha oder New York beginnen oder beenden, sind weiterhin geschützt, sofern die ausführende Fluggesellschaft eine EU-Lizenz besitzt – ein wichtiger Punkt, den Mobilitätsmanager bei der Planung von Langstreckenflügen für Führungskräfte, die nach Spanien umziehen, beachten sollten.
Quelle: El País