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EU einigt sich auf aktualisierte Fluggastrechte – das müssen österreichische Geschäftsreisende wissen

Juni 17, 2026
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EU einigt sich auf aktualisierte Fluggastrechte – das müssen österreichische Geschäftsreisende wissen
Spät am 16. Juni erzielten die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates eine politische Einigung zur ersten umfassenden Überarbeitung der EU-Verordnung zu den Rechten von Flugreisenden seit 2004. Die Kernentschädigungsgrenzen – 250/400/600 Euro bei Verspätungen ab drei Stunden – bleiben unverändert, doch das Paket bringt neue Verpflichtungen mit sich, die Reisende an den Flughäfen Wien, Salzburg und Innsbruck sofort spüren werden.

Im Mittelpunkt steht die Preistransparenz: Fluggesellschaften müssen künftig Tarife inklusive Handgepäckgebühren anzeigen, womit die Praxis zusätzlicher Zusatzkosten, die die Unternehmensbudgetierung erschweren, beendet wird. Familien-Sitzplatzregeln verpflichten die Airlines, Kinder neben ihren Eltern und mobilitätseingeschränkte Passagiere neben Begleitpersonen ohne Aufpreis zu platzieren. Musiker erhalten das Recht, Instrumente mit in die Kabine zu nehmen, sofern dies praktikabel ist – ein Gewinn für Österreichs bedeutenden Kultur- und Tourismussektor.

EU einigt sich auf aktualisierte Fluggastrechte – das müssen österreichische Geschäftsreisende wissen


Zur Störfallbewältigung müssen Airlines Passagiere innerhalb von 96 Stunden schriftlich über ihre Rechte und Entschädigungsansprüche informieren. Für Travel-Manager besonders wichtig: Die Verordnung führt verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Erstattungsanträgen ein, sodass diese nicht mehr monatelang unbearbeitet bleiben dürfen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßte die Klarheit, warnte jedoch ihre Mitglieder, die Reiserichtlinien entsprechend anzupassen.

Nach der formellen Zustimmung – voraussichtlich vor der Sommerpause – haben die Fluggesellschaften 12 Monate Zeit zur Umsetzung. Unternehmen, die Selbstbuchungstools nutzen, sollten sicherstellen, dass bei der Tarifabfrage auch die Handgepäckpreise berücksichtigt werden und dass ihre Duty-of-Care-Kommunikation die neuen Fristen widerspiegelt. Da die Verordnung auch für Nicht-EU-Airlines gilt, die von EU-Flughäfen starten, sind Langstreckenverbindungen von Airlines wie Emirates, Turkish Airlines oder Qatar ab Wien ebenfalls betroffen.

Reise-Risikoberater empfehlen, VIP-Reisende proaktiv darauf hinzuweisen, dass die bekannte Entschädigungstabelle weiterhin gilt, jedoch die Dokumentationsanforderungen und Reaktionszeiten verschärft werden.
Quelle: AustrianPress

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