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Parlamentarisches Gremium hält an „Doppelmehrheit“-Hürde für EU-Vertragspaket fest und schützt damit die Schweizer Migrationsautonomie

Juli 1, 2026
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Parlamentarisches Gremium hält an „Doppelmehrheit“-Hürde für EU-Vertragspaket fest und schützt damit die Schweizer Migrationsautonomie
Der Politische Institutionenausschuss des Ständerats (SPK-S) entschied am 30. Juni 2026, die sogenannte Doppelmehrheitsregel beizubehalten – also die Zustimmung sowohl durch eine Volksabstimmung als auch durch die Mehrheit der Kantone – für das bevorstehende Paket bilateraler Abkommen mit der Europäischen Union (oft als „Bilaterale III“ bezeichnet). Mit diesem Schritt soll verfassungsrechtliche Unsicherheit bei der Verlängerung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (AFMP) beseitigt und gleichzeitig Artikel 121a der Bundesverfassung geschützt werden, der die nationale Kontrolle der Einwanderung vorschreibt. Praktisch bedeutet die Entscheidung, dass jedes Abkommen, das die Integration der Schweiz in den EU-Binnenmarkt vertieft – einschließlich Regelungen zu Arbeitsmobilität, Strom und Beihilferegeln – nur in Kraft treten kann, wenn es sowohl von den Schweizer Stimmberechtigten als auch von der Mehrheit der 26 Kantone unterstützt wird.

Pro-europäische Wirtschaftsverbände hatten gehofft, das Vertragswerk als fakultatives Referendum behandeln zu können (das nur 50.000 Unterschriften für eine Abstimmung erfordert), da eine Doppelmehrheit ein politisches Risiko darstelle und die lang ersehnte Rechtssicherheit für ausländische Unternehmen in der Schweiz verzögern könnte. Für Manager im Bereich globale Mobilität stehen viel auf dem Spiel: Das Paket enthält aktualisierte flankierende Massnahmen zum Lohnschutz und zu EU-Entsenderegeln, die die Einhaltung für grenzüberschreitende Dienstleister und Expat-Einsätze klarer regeln würden.

Parlamentarisches Gremium hält an „Doppelmehrheit“-Hürde für EU-Vertragspaket fest und schützt damit die Schweizer Migrationsautonomie


Sollten die Stimmberechtigten oder Kantone das Abkommen ablehnen, bliebe das bestehende AFMP in Kraft, doch ungelöste institutionelle Fragen könnten wieder aufkommen und Drohungen von EU-Sanktionen wie Forschungsförderungsausschlüssen oder strengeren Anerkennungen von Schweizer Berufsqualifikationen neu entfachen. Der Ausschussvorsitzende Beat Rieder (Die Mitte/VS) betonte, dass die Abkommen wegen ihrer Bedeutung für Souveränität und Einwanderung die „höchste demokratische Legitimität“ verdienen. Kritiker, darunter der Schweizerische Verband der multinationalen Unternehmen, warnten, dass eine zusätzliche Hürde die ohnehin komplexen Verhandlungen verlängern und die Talentgewinnung erschweren könnte – gerade in einer Zeit, in der Schweizer Arbeitgeber mit akutem Fachkräftemangel kämpfen.

Der gesamte Ständerat wird voraussichtlich in der Herbstsession über die Verfassungsänderung debattieren; bei Zustimmung könnte eine landesweite Abstimmung bereits im März 2027 angesetzt werden. Bis dahin wird den Personalabteilungen empfohlen, die parlamentarischen Entwicklungen genau zu verfolgen und Szenarien für unterschiedliche Ergebnisse zu planen: Eine Ratifizierung würde die Arbeitsbewilligungsprozesse mit der EU vereinfachen, während eine Ablehnung den regulatorischen Status quo einfrieren und langfristige Personalstrategien erschweren könnte.
Quelle: SWI swissinfo.ch / GMX Switzerland

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