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DHS stellt 30-Tage-Frist für die Bearbeitung von Asyl-Arbeitserlaubnissen wieder her

Juli 22, 2026
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DHS stellt 30-Tage-Frist für die Bearbeitung von Asyl-Arbeitserlaubnissen wieder her
Das US-Heimatschutzministerium (DHS) hat eine umstrittene Regelung aus dem April zurückgenommen, die die langjährige Vorgabe aufgehoben hatte, dass die US-Einwanderungsbehörde USCIS Erstanträge auf Arbeitserlaubnis von Asylbewerbern innerhalb von 30 Tagen entscheiden muss. In einer am 21. Juli 2026 im Federal Register veröffentlichten „Korrektur“ stellte das DHS die 30-Tage-Frist wieder her und machte die Änderung rückwirkend zum 29. Mai 2026 wirksam, dem Datum der vorherigen vorläufigen Regelung. Die Regelung aus dem April hatte Klagen von Gewerkschaften und Einwanderungsrechtsgruppen ausgelöst, die argumentierten, längere Bearbeitungszeiten würden schutzbedürftige Antragsteller in die Schattenwirtschaft drängen und gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz verstoßen. Obwohl das Verfahren noch anhängig ist, beseitigt die Kehrtwende des DHS die unmittelbare rechtliche und praktische Unsicherheit, die bereits Tausende von Anträgen auf Arbeitserlaubnis (EAD) blockiert und Arbeitgeber dazu veranlasst hatte, Einstellungspläne für Asylbewerber auszusetzen. Die USCIS-Servicezentren werden voraussichtlich sofort wieder die 30-Tage-Frist anwenden, wobei Anträge seit Ende Mai prioritär geprüft werden. Für Manager im Bereich Unternehmensmobilität ist die Wiedereinführung der Frist eine willkommene Nachricht. Das 30-Tage-Bearbeitungsfenster ermöglicht es Unternehmen, Talente mit laufenden Asylverfahren deutlich schneller einzustellen, die Einhaltung der bundesstaatlichen Form I-9-Vorschriften sicherzustellen und teure Zwischenlösungen bei der Personalplanung zu vermeiden. Kanzleien, die multinationale Arbeitgeber beraten, empfehlen ihren Mandanten, Asylbewerber zu identifizieren, die nun möglicherweise für eine schnelle Arbeitserlaubnis infrage kommen, und zukünftige Rechtsstreitigkeiten aufmerksam zu verfolgen, die den Zeitplan erneut verändern könnten. Die Korrektur betrifft nicht den separaten Vorschlag des DHS vom Februar, der eine Verlängerung der Frist auf 180 Tage vorsieht und die Annahme von EAD-Anträgen aussetzt, wenn die Rückstände bei positiven Asylentscheidungen sechs Monate überschreiten. Interessengruppen stehen daher noch eine weitere Kommentierungsphase und mögliche erneute Gerichtsverfahren später in diesem Jahr bevor. Bis dahin sorgt die wiederhergestellte 30-Tage-Regel jedoch für eine gewisse Planbarkeit bei Unternehmen, die auf asylbezogene Arbeitserlaubnisse angewiesen sind, um kritische Personalengpässe zu schließen.
Quelle: Manifest Law

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