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Belgien reformiert 45 Jahre alte Vorschriften für Grenzgänger

Juli 28, 2026
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Belgien reformiert 45 Jahre alte Vorschriften für Grenzgänger
Für die Zehntausenden von Pendlern aus Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden, die täglich nach Belgien zur Arbeit fahren, steht eine schnelle Veränderung bevor. Das Innenministerium hat am 27. Juli neue Regelungen veröffentlicht, die im August in Kraft treten und den veralteten Rahmen von 1981 ersetzen, der bisher die grenzüberschreitende Beschäftigung regelt. Die wichtigste Neuerung ist die Abschaffung des bekannten Papierdokuments „Anhang 15“. Grenzgänger müssen künftig ein biometrisches Langzeit-D-Visum oder eine belgische Aufenthaltserlaubnis vorweisen, wenn sie sich mehr als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Land aufhalten. Für diejenigen, die bereits in den Nachbarländern wohnen, gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten, um auf das neue System umzusteigen. Für britische Staatsbürger gelten strengere Regeln: Nach dem Brexit konnten britische Grenzgänger bisher mit dem Anhang 15 zwischen Kent und Flandern pendeln. Ab August müssen sie vor ihrem nächsten Arbeitseinsatz ein D-Visum bei der belgischen Botschaft in London beantragen. Die Botschaft warnt vor Engpässen bei Terminen im Sommer, daher sollten Arbeitgeber schnell handeln. Warum das wichtig ist: Große multinationale Unternehmen im belgischen Logistikgürtel – darunter die Hafenanlagen von Zeebrügge und Antwerpen sowie die Pharmazentren rund um Lüttich – sind stark auf spezialisierte Techniker angewiesen, die direkt über die Grenze wohnen. Die neue Visapflicht wird die Vorlaufzeiten verlängern und Kosten erhöhen. Personalabteilungen sollten ihre mobile Belegschaft überprüfen, erfassen, wer noch Anhang 15 besitzt, und die Visaanträge rechtzeitig vor dem Stichtag im Juli 2027 planen. Digitale Zeiterfassung wird ebenfalls unerlässlich, denn ein Überschreiten der 90-Tage-Grenze ohne gültige Erlaubnis zieht künftig Bußgelder für Arbeitnehmer und belgische Arbeitgeber nach sich. Ein Lichtblick der Modernisierung: Die Anträge werden über das einheitliche Portal „Working in Belgium“ eingereicht, wodurch mehrfache Behördengänge in den Provinzstädten entfallen. Eine Pilotphase startet am 1. September, die vollständige Umsetzung ist bis Jahresende geplant.
Quelle: Belgian Immigration Office (IBZ)

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