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Karenzzeit für das Steuerabkommen zwischen Frankreich und Luxemburg endet: Grenzgänger müssen neue Quellensteuerregelungen beachten

Apr. 17, 2026
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Karenzzeit für das Steuerabkommen zwischen Frankreich und Luxemburg endet: Grenzgänger müssen neue Quellensteuerregelungen beachten
Am 16. April 2026 bestätigte die französische Regierung, dass die letzte verbleibende Übergangsfrist des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Luxemburg von 2018 für Einkünfte aus dem Jahr 2024 ausläuft. Französische Pendler, von denen schätzungsweise über 120.000 vor allem in Finanzdienstleistungen und Hightech-Branchen in Luxemburg arbeiten, haben ihre luxemburgischen Einkünfte bisher nach der alten Methode der „Freistellung mit Progressionsvorbehalt“ versteuert. Ab der Steuererklärungssaison 2025 entfällt diese Ausnahme: Gehälter aus Luxemburg werden in Frankreich steuerpflichtig, wobei eine sofortige Anrechnung der bereits im Ausland gezahlten Steuer erfolgt.

Diese Änderung wird sich direkt auf die monatlichen Gehaltsabrechnungen auswirken. Arbeitgeber in Luxemburg werden weiterhin die lokale Einkommenssteuer direkt einbehalten, doch die Arbeitnehmer müssen nun mit einer parallelen französischen Quellensteuer über das System „prélèvement à la source“ rechnen. Unterlassen sie eine Anpassung, kann ihr französischer Steuersatz steigen, da das luxemburgische Einkommen die Bemessungsgrundlage für die französischen Vorauszahlungen erhöht. Die Gewerkschaft ALEBA, die die Nachricht verbreitete, empfiehlt den Betroffenen, sich bis Juli auf impots.gouv.fr einzuloggen und ihren individuellen Quellensteuersatz anzupassen, um eine hohe Nachzahlung bei der Steuererklärung im nächsten Jahr zu vermeiden.

Karenzzeit für das Steuerabkommen zwischen Frankreich und Luxemburg endet: Grenzgänger müssen neue Quellensteuerregelungen beachten


Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Pendlerbelegschaften erschwert die Änderung die Kostenplanung. Personal- und Mobilitätsteams sollten Netto-Brutto-Berechnungen, Entsendeschreiben und fiktive Steuerklauseln überprüfen. Einige Arbeitgeber müssen möglicherweise eine Schattenabrechnung in Frankreich einführen oder im ersten Übergangsjahr Brutto-Netto-Ausgleichszahlungen anbieten, um die im Arbeitsvertrag zugesicherten Nettogehälter zu sichern. Lohnabrechnungsdienstleister auf beiden Seiten der Grenze müssen die Jahresbescheinigungen synchronisieren, damit die Steueranrechnung der luxemburgischen Quellensteuer korrekt in den französischen Steuererklärungen berücksichtigt wird.

Die Steueränderung wirkt sich auch auf das französische Impatriate-Regime aus, das eine teilweise Befreiung bestimmter eingehender Vergütungselemente gewährt. Französische Steuerpflichtige, die bisher aus steuerlichen Gründen einen Wechsel zu einem luxemburgischen Arbeitsvertrag erwogen hatten, könnten nun den inländischen Impatriate-Status als attraktiver empfinden, was die Bindung von Fachkräften in der Region Grand Est stärkt. Die lokalen Verwaltungen in Moselle und Meurthe-et-Moselle haben bereits angekündigt, mögliche Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu beobachten.

Obwohl die neue Methode für viele Pendler zu einer höheren effektiven Steuerbelastung führen kann, argumentiert das Finanzministerium, dass sie die Verwaltung vereinfacht und den OECD-Standards entspricht. Grenzgänger sollten frühzeitig ihre Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheinigungen aus 2023 sammeln, an Informationsveranstaltungen der Arbeitgeber teilnehmen und gegebenenfalls Beratung zur Optimierung von Abzügen wie Rentenbeiträgen nach französischem Recht einholen.
Quelle: ALEBA

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