
US-Unternehmen, die Talente grenzüberschreitend einsetzen, stehen vor einer unmittelbaren Compliance-Herausforderung: Die US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) hat stillschweigend ihr Prüfverfahren für das Formular I-9 überarbeitet. In den am 23. April 2026 veröffentlichten neuen Inspektionsrichtlinien hat ICE die Liste der als „wesentliche“ Fehler eingestuften I-9-Fehler erweitert. Ein wesentlicher Fehler kann nach Erhalt einer Prüfungsmitteilung nicht mehr korrigiert werden und zieht eine Geldstrafe nach sich, die derzeit zwischen 288 und 2.861 US-Dollar pro Formular liegt. Im Gegensatz dazu können „technische“ Fehler innerhalb von 10 Werktagen ohne Strafe behoben werden.
Was hat sich geändert? Arbeitgeber müssen nun mit Nulltoleranz gegenüber scheinbar kleinen Versäumnissen rechnen, etwa wenn das Geburtsdatum des Mitarbeiters fehlt, das Einstellungsdatum in Abschnitt 2 nicht eingetragen wird oder das Ablaufdatum der Arbeitserlaubnis nicht vermerkt ist. ICE legt zudem neuen Fokus auf elektronische I-9-Systeme: Fehlende Audit-Trail-Daten, nicht konforme elektronische Unterschriftsverfahren oder das Versäumnis, bei Fernüberprüfungen das Kästchen für das „alternative Verfahren“ anzukreuzen, gelten als wesentliche Verstöße. Die Botschaft ist klar – digitale Systeme unterliegen derselben oder sogar strengeren Kontrolle als Papierformulare.
Für Manager der globalen Mobilität kommt die Änderung zum ungünstigen Zeitpunkt. Viele multinationale Unternehmen haben während der Pandemie und erneut nach der dauerhaften Genehmigung der Ferninspektion für E-Verify-Arbeitgeber im letzten Sommer ihre I-9-Prozesse digitalisiert und remote gestaltet. HR-Plattformen, die früher den Mindestanforderungen entsprachen, können nun zu sechsstelligen Strafen führen, wenn ihre Audit-Trails nicht nachweisen können, wer wann und wie einen Datensatz erstellt oder geändert hat.
Die praktischen Konsequenzen sind sofort spürbar: 1) Durchführung einer Lückenanalyse aller elektronischen I-9-Felder im Vergleich zu den neuen ICE-Richtlinien; 2) Nachschulung der HR-Mitarbeiter – besonders an Standorten mit hoher Fluktuation – zum Unterschied zwischen technischen und wesentlichen Fehlern; 3) Überprüfung, dass die Fernüberprüfungsrichtlinie des Unternehmens nur für Standorte gilt, die bei E-Verify registriert sind; 4) Zeitbudgetierung für die Nachprüfung von I-9-Formularen, die während der pandemiebedingten Erleichterungen erstellt wurden. Proaktive Korrekturmaßnahmen sind deutlich günstiger als eine offizielle Bußgeldankündigung von ICE.
Langfristig erwarten Einwanderungsrechtsexperten, dass die Regeländerung zu einem Anstieg von „Desktop-Audits“ führt, bei denen ICE elektronische Massendaten prüft, ohne den Arbeitsplatz zu besuchen. Das senkt die Kosten pro Inspektion und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass auch mittelgroße Arbeitgeber ins Visier geraten. Unternehmen mit globalen Rotationsprogrammen – bei denen Visaabläufe, Beurlaubungen und Arbeitserlaubnisverlängerungen häufig sind – sollten die I-9-Pflege als regelmäßige, monatliche Aufgabe verstehen und nicht als jährliche Routinekontrolle.
Was hat sich geändert? Arbeitgeber müssen nun mit Nulltoleranz gegenüber scheinbar kleinen Versäumnissen rechnen, etwa wenn das Geburtsdatum des Mitarbeiters fehlt, das Einstellungsdatum in Abschnitt 2 nicht eingetragen wird oder das Ablaufdatum der Arbeitserlaubnis nicht vermerkt ist. ICE legt zudem neuen Fokus auf elektronische I-9-Systeme: Fehlende Audit-Trail-Daten, nicht konforme elektronische Unterschriftsverfahren oder das Versäumnis, bei Fernüberprüfungen das Kästchen für das „alternative Verfahren“ anzukreuzen, gelten als wesentliche Verstöße. Die Botschaft ist klar – digitale Systeme unterliegen derselben oder sogar strengeren Kontrolle als Papierformulare.
Für Manager der globalen Mobilität kommt die Änderung zum ungünstigen Zeitpunkt. Viele multinationale Unternehmen haben während der Pandemie und erneut nach der dauerhaften Genehmigung der Ferninspektion für E-Verify-Arbeitgeber im letzten Sommer ihre I-9-Prozesse digitalisiert und remote gestaltet. HR-Plattformen, die früher den Mindestanforderungen entsprachen, können nun zu sechsstelligen Strafen führen, wenn ihre Audit-Trails nicht nachweisen können, wer wann und wie einen Datensatz erstellt oder geändert hat.
Die praktischen Konsequenzen sind sofort spürbar: 1) Durchführung einer Lückenanalyse aller elektronischen I-9-Felder im Vergleich zu den neuen ICE-Richtlinien; 2) Nachschulung der HR-Mitarbeiter – besonders an Standorten mit hoher Fluktuation – zum Unterschied zwischen technischen und wesentlichen Fehlern; 3) Überprüfung, dass die Fernüberprüfungsrichtlinie des Unternehmens nur für Standorte gilt, die bei E-Verify registriert sind; 4) Zeitbudgetierung für die Nachprüfung von I-9-Formularen, die während der pandemiebedingten Erleichterungen erstellt wurden. Proaktive Korrekturmaßnahmen sind deutlich günstiger als eine offizielle Bußgeldankündigung von ICE.
Langfristig erwarten Einwanderungsrechtsexperten, dass die Regeländerung zu einem Anstieg von „Desktop-Audits“ führt, bei denen ICE elektronische Massendaten prüft, ohne den Arbeitsplatz zu besuchen. Das senkt die Kosten pro Inspektion und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass auch mittelgroße Arbeitgeber ins Visier geraten. Unternehmen mit globalen Rotationsprogrammen – bei denen Visaabläufe, Beurlaubungen und Arbeitserlaubnisverlängerungen häufig sind – sollten die I-9-Pflege als regelmäßige, monatliche Aufgabe verstehen und nicht als jährliche Routinekontrolle.
Quelle: Boundless Immigration