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Entwurf des tschechischen Einwanderungsgesetzes verspricht vollständige Digitalisierung der Aufenthaltsverfahren

Juli 1, 2026
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Entwurf des tschechischen Einwanderungsgesetzes verspricht vollständige Digitalisierung der Aufenthaltsverfahren
Am 30. Juni reichte das tschechische Innenministerium stillschweigend einen Entwurf für das „Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Migranten“ zur interministeriellen Stellungnahme ein – der Auftakt für die umfassendste Reform der Einwanderungsregeln seit zwei Jahrzehnten. Laut einer am selben Tag von der Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission veröffentlichten Zusammenfassung würde das Gesetz das bisherige Flickwerk des Ausländergesetzes durch einen schlanken, vollständig elektronischen Prozess ersetzen, der auf einem neuen Integrierten Fallverwaltungssystem (ICAS) basiert.

Dem Vorschlag zufolge sollen alle Anträge auf langfristige Visa, Aufenthaltserlaubnisse und Statusänderungen online eingereicht werden; Antragsteller erhalten ein persönliches Portal, über das sie Dokumente hochladen, Fristen verfolgen und biometrische Termine buchen können. Das Innenministerium verspricht dadurch eine Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten um 30 %. Für Arbeitgeber von Nicht-EU-Mitarbeitern führt das Gesetz das Konzept der „Garanten“ ein, die für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften bürgen müssen und bei Verstößen mit Geldstrafen oder einem vorübergehenden Einstellungsverbot für Ausländer rechnen müssen. Dies stellt eine bedeutende Verlagerung der Haftung vom Staat auf die Unternehmen dar.

Eine weitere zentrale Neuerung ist die verpflichtende Registrierung für EU-Bürger und deren Familienangehörige nach einem 90-tägigen Aufenthalt. Bisher war die Registrierung freiwillig, was zu Datenlücken führte und die Durchsetzung lokaler Steuern sowie die Koordination der Sozialversicherung erschwerte. Der Entwurf stärkt zudem die Befugnisse des Innenministers, Aufenthaltsgenehmigungen bei nationalen Sicherheitsrisiken zu widerrufen, womit die tschechische Praxis näher an die deutsche heranrückt.

Entwurf des tschechischen Einwanderungsgesetzes verspricht vollständige Digitalisierung der Aufenthaltsverfahren


Sollte das Gesetz verabschiedet werden, tritt es am 1. Januar 2029 in Kraft, doch Unternehmen werden ermutigt, sich frühzeitig vorzubereiten. Personalabteilungen müssen ihre Onboarding-Prozesse mit der ICAS-API integrieren, und Lohnabrechnungsdienstleister müssen neue Datenfelder erfassen, etwa die ID-Nummern der Garanten. Multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter innerhalb der Firma entsenden, sollten ihre Entsendungsverträge überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den vorgesehenen elektronischen Nachweisstandards entsprechen.

Politische Beobachter erwarten eine intensive Debatte, wenn das Parlament nach der Sommerpause wieder zusammentritt: Gewerkschaften befürchten, dass das Garantenmodell Outsourcing fördern könnte, während Verbände kleiner und mittlerer Unternehmen die Aussicht auf planbare Fristen begrüßen. Angesichts der historisch niedrigen Arbeitslosenquote von 2,6 % argumentieren Wirtschaftsverbände, dass die digitale Modernisierung entscheidend ist, um Tschechien im globalen Wettbewerb um Talente wettbewerbsfähig zu halten.

Die Verabschiedung des Gesetzes in seiner jetzigen Form würde Tschechien zu einem der technologisch fortschrittlichsten Einwanderungssysteme in der EU machen.
Quelle: European Commission – DG HOME

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