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SNCF gewinnt Gerichtsverfahren und darf ab 2027 täglich 18 Hochgeschwindigkeitszüge innerhalb Italiens betreiben

Apr. 15, 2026
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SNCF gewinnt Gerichtsverfahren und darf ab 2027 täglich 18 Hochgeschwindigkeitszüge innerhalb Italiens betreiben
Das französische Staatsbahnunternehmen SNCF Voyageurs hat von der italienischen Wettbewerbsbehörde die Genehmigung erhalten, täglich bis zu 18 Hochgeschwindigkeitszugverbindungen zwischen Turin und Venedig sowie zwischen Turin und Rom zu betreiben, berichtete The Connexion am 14. April. Obwohl der kommerzielle Start für 2027 geplant ist, ist die Entscheidung für die heutigen Mobilitätsplaner von großer Bedeutung, da sie die langfristige Strategie der SNCF festigt, einen „Alpenkorridor“ zu schaffen, der die Paris–Mailand-Strecke ergänzt. Für französische Unternehmen mit italienischen Tochtergesellschaften schaffen die neuen Inlandsverbindungen Tagesverbindungen per Zug – Turin–Rom in unter vier Stunden –, die in puncto Kosten, CO2-Fußabdruck und direkter Innenstadt-zu-Innenstadt-Verbindung mit dem Flugverkehr konkurrieren. SNCF strebt an, bis 2036 15 % des italienischen Hochgeschwindigkeitsmarktes zu erobern, wobei Erfahrungen aus dem spanischen OUIGO-Projekt genutzt werden. Der juristische Erfolg folgt auf einen zweijährigen Streit, in dem der italienische Infrastrukturmanager RFI zugunsten des nationalen Betreibers Trenitalia bevorzugt wurde. Nach den EU-Regeln zur Liberalisierung des Schienenverkehrs können grenzüberschreitende Anbieter Zugang beantragen, und das Urteil könnte Trenitalia ermutigen, die Frequenzen auf der Strecke Mailand–Lyon sowie einen möglichen London–Paris-Dienst über den Eurotunnel auszubauen. Firmenkunden sollten die Ankündigungen zur Tarifstruktur genau verfolgen: SNCF plant den Einsatz eines dreiklassigen TGV M mit WLAN und Meeting-Pods, der speziell auf Geschäftsreisende zugeschnitten ist. Pendlerzulagen, CO2-Berichtssysteme und Umzugspakete müssen möglicherweise angepasst werden, sobald die Fahrpläne veröffentlicht sind und die neue Zugoption verfügbar ist. Aus steuerlicher Sicht weisen Mobilitätsexperten darauf hin, dass Arbeitstage im Zug innerhalb Italiens die 183-Tage-Wohnsitzgrenze gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Italien beeinflussen könnten – ein Detail, das Entsandte und Gehaltsabrechnungsteams im Blick behalten müssen, sobald regelmäßige Geschäftsverbindungen realisierbar sind.
Quelle: The Connexion

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